Es sind erschütternde Details über die tödliche Hundeattacke in Naarn (OÖ): Rund 55 Minuten lang soll eine 60-jährige Joggerin unter stärksten körperlichen Schmerzen und Todesangst gelitten haben, bevor sie noch am Ort des Angriffs starb.
Der Fall bewegte damals ganz Österreich: Die Frau war am 2. Oktober 2023 gegen 8.40 Uhr joggen, als sie von mehreren Hunden angefallen wurde. Die Tiere verletzten sie durch zahlreiche Bisse massiv. Besonders betroffen waren Gesicht, Nacken und Brustbereich sowie ihre Arme und Beine.
Die Verletzungen waren so schwer, dass für die Frau jede Hilfe zu spät kam. Sie starb noch an Ort und Stelle. Nun beschäftigten ihre letzten Minuten auch das Oberlandesgericht Linz.
Der Ehemann und der Sohn der Verstorbenen machten als Rechtsnachfolger insgesamt 24.000 Euro Schmerzengeld gegen die Hundehalterin geltend. Deren Haftpflichtversicherung hatte bereits 5.000 Euro bezahlt, offen waren damit noch 19.000 Euro.
Die Hundehalterin vertrat die Ansicht, dass mit den bereits bezahlten 5.000 Euro sämtliche Schmerzen abgegolten seien. Zwischen dem Beginn der Attacke und dem Tod der Frau seien maximal 15 Minuten vergangen. Der bereits geleistete Betrag sei daher ausreichend.
Das Landesgericht Linz sah das anders und sprach die gesamten 24.000 Euro zu.
Die Hundehalterin ging gegen die Entscheidung vor. Sie argumentierte unter anderem, dass die festgestellte Dauer der Schmerzempfindung von 55 Minuten zu kurz sei, um die Höhe des Schmerzengeldes zu rechtfertigen. Doch auch das Oberlandesgericht Linz bestätigte jetzt die Entscheidung.
Nach Auffassung des Gerichts darf bei der Höhe des Schmerzengeldes nicht ausschließlich darauf geschaut werden, wie lange ein Opfer Schmerzen ertragen musste. Entscheidend seien auch die Schwere der Verletzungen und die Umstände des jeweiligen Falls.
Eine wesentliche Rolle spiele zudem, ob ein Opfer seine ausweglose Situation bei vollem Bewusstsein miterlebt und Todesqualen durchleidet.
Im konkreten Fall stellte das OLG die massiven Verletzungen der Joggerin in den Mittelpunkt. Angesichts des Verletzungsbildes sei es "nahezu unvorstellbar", welche körperlichen Schmerzen die Frau innerhalb dieser kurzen Zeit durchlitten habe.
Dazu kamen laut Gericht ihre Todesangst während der Attacke, die völlige Hilflosigkeit und die immer deutlicher werdende Ausweglosigkeit ihrer Situation.
Das OLG sah deshalb keinen Grund, das vom Landesgericht mit insgesamt 24.000 Euro festgesetzte Schmerzengeld zu reduzieren. Die Entscheidung ist rechtskräftig.