Entscheidung im Fall "Elmo"

Frau totgebissen – jetzt 24.000 Euro Schmerzensgeld

Der Schock war gewaltig: Vor rund drei Jahren wurde eine Joggerin von Hunden totgebissen. Jetzt kriegen ihr Witwer und der Sohn Schmerzensgeld.
Oberösterreich Heute
01.10.2026, 10:35
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Die folgenschwere Attacke von "Elmo" und zwei weiteren Kampfhunden schockierte im Herbst 2023 das ganze Land: Am 2. Oktober wurde eine 60-jährige Frau beim Laufen auf einem Feldweg in Naarn (Bez. Perg) von drei American-Staffordshire-Terriern zerfleischt. Sie erlag noch an Ort und Stelle ihren schweren Verletzungen.

"Elmo" wurde sofort eingeschläfert. Später stand fest: Auch die anderen beiden Tiere – "Peanut" und "Cookie" – werden nicht verschont. Das bestätigte das zuständige Landesverwaltungsgericht.

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Jetzt wurde eine weitere gerichtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz bekannt: Es gibt eine Entschädigung. Der Ehemann und der Sohn hatten vorgebracht, der Verstorbenen stehe angesichts derart schwerer Verletzungen und der während der Attacke erlittenen Todesangst ein Schmerzensgeld von 24.000 Euro zu.

Die Haftpflichtversicherung der Halterin zahlte zunächst 5.000 Euro. Die restlichen 19.000 Euro blieben zunächst offen. Die Argumentation der früheren Hundebesitzerin: Mit der bereits geleisteten Zahlung seien sämtliche Schmerzen abgegolten. Zwischen dem Beginn der Attacke und dem Tod seien maximal 15 Minuten gelegen und der Betrag damit ausreichend.

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"Schwerste Schmerzen"

Das Landesgericht Linz gab der Klage aber zur Gänze statt. Bei einem derart besonders qualvollen Zeitraum sei eine Berechnung anhand üblicher Schmerzperioden nicht geeignet. Entscheidend seien vielmehr "die schwersten körperlichen und psychischen Schmerzen" sowie die Todesangst, denen die Frau bis zu ihrem Tod ausgesetzt war.

Das Oberlandesgericht Linz gab der Berufung der Beklagten schließlich nicht Folge – und bestätigte damit das Ersturteil. Die Begründung: Die Dauer der Schmerzempfindung sei ein wichtiger Faktor, aber nicht allein maßgeblich.

Gerade wenn der Tod zeitnah zur Verletzung eintritt, müssten auch die Schwere des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit und der Rang des verletzten Rechtsguts berücksichtigt werden. Für die Höhe des Geldes spiele es zudem eine erhebliche Rolle, ob die Verletzte ihre ausweglose Situation bei vollem Bewusstsein miterlebte und Todesqualen durchleiden musste.

Im konkreten Fall in Naarn stand für das OLG im Vordergrund, dass es angesichts des Verletzungsbildes nahezu unvorstellbar ist, welche körperlichen Schmerzen die Verstorbene in kürzester Zeit durchlitt. Dazu kamen die Todesangst während der brutalen Attacke, ihre völlige Hilflosigkeit und die immer klarer werdende Ausweglosigkeit ihrer Situation.

Das Oberlandesgericht sah daher keinen Grund, das vom Erstgericht bemessene Schmerzensgeld herabzusetzen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

red,Akt. 01.10.2026, 10:38, 01.10.2026, 10:35