Walter Krieg ist 101 Jahre alt, lebt allein in seinem Haus in Dessau-Roßlau und hat Pflegegrad 3. Trotzdem bekommt er seit einigen Monaten kein Pflegegeld mehr. Für den Rentner geht es um 599 Euro im Monat.
Der 101-Jährige bewältigt noch vieles selbst: Er kümmert sich um seine Katzen, fährt mit seinem Elektromobil durch den Stadtpark und arbeitet in seiner Werkstatt. Während eines Krankenhausaufenthalts im Frühjahr wurde Krieg laut "Bild" erneut begutachtet. Sein Pflegegrad 3 wurde bestätigt.
Ende Mai kam dennoch der Bescheid der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt: Das bisherige Pflegegeld wird nicht weiter ausgezahlt. Stattdessen soll Krieg Pflegesachleistungen eines professionellen Pflegedienstes nutzen. Sein Widerspruch dagegen wurde vom Widerspruchsausschuss zurückgewiesen. Gegenüber der "Bild" erklärte die AOK, den Vorgang zu prüfen.
Hintergrund: Ein Pflegegrad allein bedeutet in Deutschland nicht automatisch, dass Pflegegeld ausbezahlt wird. Voraussetzung ist auch, dass die notwendige häusliche Pflege sichergestellt ist. Das kann etwa durch Angehörige, Freunde oder andere nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen geschehen.
Bislang hatte laut "Bild" ein Neffe die Pflege übernommen, steht dafür inzwischen aber nicht mehr zur Verfügung. Ein Freund besucht Krieg täglich, bringt Lebensmittel und Katzenfutter, fährt ihn zu Ärzten und hilft beim Einkaufen. Als offizielle Pflegeperson möchte er allerdings nicht auftreten.
Krieg möchte stattdessen weiter möglichst selbstständig leben. Nach eigenen Angaben steht er oft schon um 3 oder 4 Uhr morgens auf und will nicht auf einen Pflegedienst warten, der erst gegen 6 Uhr kommt.
Einen solchen Dienst hatte er bereits ausprobiert. Die Mitarbeiter seien schnell wieder gegangen und das Personal habe häufig gewechselt. Krieg möchte lieber Menschen um sich haben, die sich kümmern und mit ihm reden.
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld seit 2025 monatlich 599 Euro. Alternativ stehen 2026 Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 Euro pro Monat zur Verfügung, die ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Beide Leistungen können auch kombiniert werden.
Nach dem abgewiesenen Widerspruch könnte Krieg nun vor das Sozialgericht ziehen. Ob er das tatsächlich tun wird, ist laut "Bild" noch offen. Der 101-Jährige möchte vor allem weiter in seinem Haus leben, das er nach dem Krieg aus Ruinen wieder aufgebaut hatte. 65 Jahre lebte er dort mit seiner inzwischen verstorbenen Frau Hella.