Hunderttausende Syrer in Deutschland könnten schon bald ihren Schutzstatus erneut überprüfen lassen müssen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will laut einem Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) noch in diesem Herbst umfangreiche Widerrufsprüfungen auf den Weg bringen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll die Verfahren auf breiter Front starten.
Im Fokus sollen zunächst alleinreisende junge Männer stehen, die Sozialleistungen beziehen und keiner Arbeit nachgehen. Für berufstätige Syrer könnte es dagegen andere Möglichkeiten geben. "Personen wie beispielsweise Ärzte oder Pfleger, die arbeiten, haben die Möglichkeit, in einen Arbeitsaufenthaltstitel zu wechseln", sagte Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Gleichzeitig soll die freiwillige Rückkehr nach Syrien stärker gefördert werden. Dafür ist ein verbessertes Programm geplant. "Das soll den Anreiz, freiwillig auszureisen, erhöhen. Denn jede freiwillige Ausreise ist billiger als eine zwangsweise Abschiebung", erklärte Throm.
Im Haushaltsentwurf für 2027 sind bereits höhere Mittel für freiwillige Ausreisen vorgesehen. Derzeit beträgt die Prämie 1.000 Euro pro erwachsener Person.
Unterstützung für eine Neubewertung der Lage in Syrien kommt auch aus Hessen. Innenminister Roman Poseck (CDU) sprach sich gegenüber der NZZ nach dem Ende des Bürgerkriegs für mehr Abschiebungen und stärkere Anreize zur freiwilligen Rückkehr aus. Gut integrierte Syrer sollen seiner Ansicht nach allerdings nicht zur Ausreise gezwungen werden. Viele Ärzte und andere Fachkräfte hätten sich mittlerweile in Deutschland eine Existenz aufgebaut.
In Deutschland leben derzeit rund 916.000 Syrer. Etwa 557.000 von ihnen verfügen nach aktuellen Regierungszahlen über einen anerkannten Schutzstatus und dürfen deshalb dauerhaft oder zumindest auf absehbare Zeit im Land bleiben.
Eine massenhafte Überprüfung bedeutet allerdings nicht, dass der Schutz automatisch entfällt. Asylexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz verweist auf den erheblichen Verwaltungsaufwand. Das Bamf müsse jeden einzelnen Fall prüfen. "Es werden nicht pauschal alle Schutztitel von Syrern aberkannt werden."