17 Jahre lang arbeitete eine Kärntnerin für denselben Betrieb. Sie war eine loyale Mitarbeiterin, doch der Arbeitgeber gab ihr in dieser langen Zeit keinen unbefristeten Arbeitsvertrag. Mit jedem Vertragsende musste die Frau erneut zittern, ob es für sie weitergeht.
Wichtige Lebensplanungen, etwa einen Wohnungskauf, musste die immer nur temporär angestellte auf die lange Bank schieben. Sie hatte keine Ahnung, ob sie im kommenden Jahr auch noch fähig wäre, ihre Raten zu bezahlen.
Und dann war es plötzlich wirklich aus. Als klar wurde, dass ihr letzter Vertrag nicht mehr verlängert werden sollte, wandte sie sich an die Arbeiterkammer Kärnten.
Die AK prüfte den Fall genau und versuchte zunächst, sich außergerichtlich mit dem Arbeitgeber zu einigen. Das erste Angebot fiel laut Arbeiterkammer deutlich zu niedrig aus. Deshalb stellte die AK der Frau einen Rechtsanwalt zur Verfügung.
Schließlich lenkte der Arbeitgeber ein. Die Kärntnerin erhielt eine freiwillige Abgangsentschädigung von rund 65.000 Euro.
AK-Juristin Verena Spath erklärt: "Mehrfach hintereinander abgeschlossene Befristungen sind arbeitsrechtlich problematisch."
Sogenannte "Kettendienstverträge" seien laut Rechtsprechung nur eingeschränkt erlaubt und bräuchten eine sachliche Rechtfertigung. Ein Beispiel dafür ist Saisonarbeit. "In vielen Fällen führt schon die zweite Befristung dazu, dass rechtlich von einem unbefristeten Dienstverhältnis auszugehen ist", so Spath.