Aus für PartyLite in Österreich! Man kennt vor allem die Duftkerzen, Raumdüfte, Wachsprodukte und Wohnaccessoires. Verkauft wurden die Produkte überwiegend im Direktvertrieb über selbstständige Vertriebspartner sowie über einen Online-Shop.
Jetzt hat das Unternehmen mit Sitz in Wien beim Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren beantragt. Eröffnet wurde das Insolvenzverfahren vom Gericht bisher noch nicht.
Die Dimension ist enorm: Laut Insolvenzantrag belaufen sich die Verbindlichkeiten derzeit auf rund 703 Millionen Euro. Betroffen ist auch eine Vielzahl von Gläubigern, weil das Unternehmen Gutscheine ausgegeben hat.
Auf der deutschen PartyLite-Webseite wird Kunden derzeit mitgeteilt, dass der Verkauf "aufgrund eines Systemproblems" vorübergehend ausgesetzt sei. Die Seite selbst ist weiterhin erreichbar und zeigt unter anderem Kerzen, Raumdüfte und Dekorationsartikel.
Hinter der österreichischen Insolvenz steckt laut Antrag allerdings eine weitreichendere Entwicklung. Der US-amerikanische Konzern-Eigentümer habe entschieden, sich aus Europa zurückzuziehen und das Geschäft hier nicht fortzuführen.
Dadurch geriet auch die Schweizer Muttergesellschaft PartyLite Trading S.A. in Liquiditätsschwierigkeiten. Die Wiener Tochter wurde in weiterer Folge schlechter mit Waren und finanziellen Mitteln versorgt.
Im August 2026 kam ein weiteres Problem hinzu: Ein wichtiger IT-Dienstleister stellte wegen offener Forderungen seine Leistungen ein. Bestellungen und Abrechnungen waren daraufhin nicht mehr möglich. Der Online-Shop wurde geschlossen und der operative Geschäftsbetrieb eingestellt.
Eine Fortführung ist laut Antrag nicht mehr darstellbar. PartyLite hat seine Zahlungen eingestellt, ein Sanierungsplan wird nicht angestrebt. Stattdessen soll das Unternehmen liquidiert und das noch vorhandene Vermögen verwertet werden.
Besonders relevant ist die Pleite für Kunden mit noch nicht eingelösten Gutscheinen. Laut Insolvenzantrag ist aufgrund der ausgegebenen Gutscheine eine Vielzahl von Gläubigern betroffen.
Forderungen können laut Alpenländischem Kreditorenverband bereits über den AKV angemeldet werden. Das Insolvenzverfahren selbst muss vom Handelsgericht Wien allerdings erst eröffnet werden.
Große Vermögenswerte dürften nicht mehr vorhanden sein. Den Unterlagen zufolge gibt es noch offene Forderungen und Bankguthaben sowie einen Kundenstock, dessen Verwertbarkeit derzeit ungeklärt ist. Wesentliche Warenbestände oder Anlagewerte sind hingegen nicht vorhanden.
Zum Zeitpunkt des Konkursantrags beschäftigte die Gesellschaft noch einen Mitarbeiter. Sein Gehalt wurde den Angaben zufolge bis einschließlich September 2026 bezahlt.