Der Angeklagte hatte das Opfer in der Ukraine kennengelernt und soll die Familie des Mädchens – eine Mutter mit drei Töchtern – im Sommer 2022 auch bei der Flucht nach Österreich unterstützt haben. In einer von ihm organisierten Unterkunft im Weinviertel lebte der 73-Jährige fortan in unmittelbarer Nähe zu den Geflüchteten. "Eigentlich eine sehr schöne Geschichte bis jetzt, dass Sie sie rausgeholt und ihnen geholfen haben", sagte der vorsitzende Richter.
Die Wende folgte aber rasch. Anfang 2024 soll die damals 13-Jährige auf Annäherungsversuche des Seniors, ein gebürtiger Italiener, eingegangen sein, führte Staatsanwältin Gudrun Bischof aus. Das Mädchen habe sich auch einverstanden gezeigt, "wie ein Liebespaar zusammenzuleben". Nahezu täglich kam es in der Folge zu sexuellen Handlungen, so der Vorwurf.
Nach dem Vorliegen eines positiven Schwangerschaftstests habe das Mädchen ihr Kind zunächst austragen wollen, wurde von der Mutter aber vom Gegenteil überzeugt. Es kam zum Schwangerschaftsabbruch. Später erfuhr der Unterkunftsgeber der ukrainischen Familie im Weinviertel von den Vorfällen. Der Mann informierte die Schule, eine Gefährdungsmeldung erging dann an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Am 30. Dezember des Vorjahres wurde der 73-Jährige letztlich in Gewahrsam genommen, Untersuchungshaft wurde verhängt. "Bis zum Tag der Festnahme" habe der Angeklagte sexuellen Kontakt zu dem dann 14-jährigen Mädchen gehabt, führte Staatsanwältin Bischof aus.
Der Beschuldigte selbst stritt die Missbrauchsvorwürfe vehement ab. Auch habe das Opfer nicht schwanger von ihm werden können, da er zeugungsunfähig sei – was von einem Gutachten jedoch nicht eindeutig untermauert wird. Generell erachtet sich der 73-Jährige als fälschlicherweise beschuldigt, finanzielle Interessen der Familie des Mädchens ortete er als Hintergrund dafür.
Zur Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial war der Beschuldigte geständig, Unrechtsbewusstsein offenbarte er angesichts mehrerer Handyfotos aber wenig. Weil er teilweise als Aufsichtsperson des jungen Opfers gegolten hat, wird ihm auch der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angelastet.
Die kontradiktorische Einvernahme des Mädchens wurde im Schöffenverfahren per Video vorgespielt, die Öffentlichkeit war dabei ausgeschlossen. "Er war für mich wie ein Vater", sagte indes die Mutter des Opfers über den 73-Jährigen. Die Missbrauchshandlungen habe sie, bis sie von der Schwangerschaft ihrer Tochter erfuhr, nicht mitbekommen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war vor allem die Aussage des Opfers belastend für den Angeklagten. Es gebe "keinen Grund", warum das Mädchen lügen sollte. Der Verteidiger ortete hingegen einen Mangel an belastbaren Beweisen.
Am frühen Dienstagnachmittag das Urteil: 8 Jahre Haft (nicht rechtskräftig).