"Ich hatte Streit mit meiner Freundin. Wir hatten uns in der Wolle, es ist schlecht ausgegangen. Jetzt liegt sie tot in meiner Wohnung." Mit diesen Worten soll eine inzwischen 90 Jahre alte Münchnerin am 18. Juli 2024 den Notruf alarmiert haben.
Beim Eintreffen der Rettungskräfte dann der Schock: Das 77-jährige Opfer war bereits seit drei Tagen tot – sie war mit einem Kochtopf erschlagen worden.
Am Donnerstag startete nun der Mordprozess gegen die betagte Angeklagte. Diese musste zwar mit einem Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben werden, machte ansonsten aber einen "agilen und konzentrierten Eindruck", berichtet die "Bild".
Die mutmaßliche Killerin und ihr späteres Opfer kannten sich bereits seit vierzig Jahren. Täglich soll die 77-Jährige die Ältere in deren Mini-Wohnung im Norden der bayrischen Hauptstadt besucht haben.
Das Verhältnis dürfte jedoch kein einfaches gewesen sein. Es soll häufig "Gewalt und Demütigungen" gegeben haben. Auch die Polizei musste mehrmals anrücken. Dennoch hielt die Getötete weiter zu der betagten Frau.
Am Tag der Tat habe sie ihr beim Einkaufen geholfen, heißt es. Die Frauen kauften in einem Supermarkt ein Eis der Marke "Magnum". Auf dem Heimweg begann dieses aber trotz Kühlbox zu schmelzen – darüber entzündete sich in Folge ein heftiger Streit. Die 77-Jährige habe das Eis in den Tiefkühler stecken wollen, die 90-Jährige sei dabei ausgerastet.
Mehrmals soll sie mit einem Reindl mit voller Wucht zugeschlagen haben. "Zwei bis drei Mal" donnerte der Metalltopf gegen den Hinterkopf und noch ein paar Mal gegen den Körper der Wehrlosen. Diese brach noch in der Küche zusammen – und starb, angeblich erst am nächsten Morgen.
Die inzwischen Angeklagte habe ihr Opfer liegen gelassen, sie ausgezogen und ihre Kleider gewaschen und zum Trocknen aufgehängt. Erst drei Tage später beichtete sie schließlich den Vorfall, erklärte aber der Polizei: "Sie wollte auf dem kühlen Küchenboden schlafen, weil ihr so heiß war".
Bis zum Urteil wird es noch dauern. Laut "Bild" ist Mitte Mai damit zu rechnen. Die 90-Jährige muss bis dahin in U-Haft verbleiben, ein Antrag auf Entlassung wurde mit Verweis auf Fluchtgefahr abgelehnt.