Eine aktuelle Analyse des Fluggastrechte-Portals AirHelp zeigt, dass im Sommer 2026 rund 91,6 Millionen Passagiere in Europa erhebliche Beeinträchtigungen beim Flugverkehr erlebt haben. Das entspricht 27,5 Prozent aller Reisenden in den Monaten Juni bis August.
Österreich gehört in der Statistik zu den verlässlichen Reiseländern und liegt mit einer Störungsquote von rund 22 Prozent im oberen Drittel des Pünktlichkeitsrankings. Am Flughafen Wien-Schwechat lief der Sommerverkehr im europäischen Vergleich weitgehend stabil ab.
In Deutschland gab es im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Verbesserung (Platz 14): Hier waren etwa 8,4 Millionen Fluggäste, also 24,2 Prozent, von Verspätungen oder Ausfällen betroffen. Im Sommer 2025 lag dieser Wert noch bei 30,5 Prozent.
Über den gesamten Sommer hinweg meldete der Flughafen Karlsruhe mit 26,9 Prozent die höchste Ausfall- und Verspätungsquote. Am zuverlässigsten zeigte sich hingegen der Flughafen Dresden mit nur 15,4 Prozent verspäteter oder ausgefallener Flüge.
Im europäischen Vergleich landete Griechenland mit einer Quote von über 41 Prozent betroffener Reisender auf dem letzten Platz vor Albanien, Montenegro und Italien. Überraschend: Die Schweiz liegt mit einer Störungsquote von 31,5 Prozent auf Platz 5.
Litauen schnitt am besten ab – dort waren lediglich 14 Prozent der Flüge unpünktlich oder ausgefallen. Auch Norwegen und die Republik Moldau können damit punkten.
Insgesamt können laut AirHelp europaweit über 3,7 Millionen Urlauber finanzielle Ansprüche geltend machen, sofern die Verspätung mehr als drei Stunden betrug oder der Flug ganz ausgefallen ist. Voraussetzung ist, dass die Ursache im Verantwortungsbereich der Airline liegt.
„Die Ursache muss im Verantwortungsbereich der Airline liegen. Betroffene Urlauber sollten daher unbedingt prüfen, ob sie einen solchen Anspruch haben“, erklärt Nina Staub von AirHelp gegenüber "Chip".
Je nach Flugstrecke sind laut Verbraucherzentrale pauschale Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro möglich. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie etwa Unwettern, entfällt der Anspruch. Passagiere haben zudem bei längeren Wartezeiten Anspruch auf Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten.
Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Airline auch Hotel und Transfer übernehmen. Bei einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden können Reisende vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückfordern.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland zählt zu den außergewöhnlichen Umständen unter anderem extreme Unwetter, Sperrungen des Luftraums, Vogelschlag, Defekte an der Enteisungsanlage oder Notlandungen.
In diesen Fällen sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Ausgleichszahlung zu leisten, sie müssen aber eine alternative Beförderung anbieten.