Schwindel, Kopfschmerzen, stark eingeschränkte Sehkraft – seit Jahren schlägt sich Serafin R. mit Schmerzen herum, musste zahlreiche Jobs aufgeben. Der Grund: eine Zyste im Kopf des 57-Jährigen. Außerdem ist der Kärntner seit einem Augeninfarkt im Jahr 2018 auf dem rechten Auge zu 98 Prozent blind.
Immer wieder kämpft er damit, nur verschwommen sehen zu können. "Ich erkenne zum Beispiel bei Stufen nicht, wie viele oder wie steil sie sind. Ich sehe nur eine graue Masse", erklärt R. Auch Distanzen kann er nicht mehr abschätzen.
Aus finanziellen Nöten müsste Serafin eine Vollzeitstelle annehmen, doch aufgrund seiner zahlreichen Beschwerden ist das kaum möglich. "Mehr als fünf Stunden Arbeit schaffe ich einfach nicht", schildert er im "Heute"-Talk. Je mehr Stress der 57-Jährige hat, desto schlimmer werden die Beschwerden. "Dann muss immer die Rettung kommen und ich muss wieder ins Krankenhaus."
"Woher die Zyste kommt, weiß man nicht genau. Entweder ist sie angeboren oder durch eine Kopfverletzung als Baby entstanden", sagt R. Um das Problem zu behandeln, zog er nach Osttirol und ließ zwei Kopfoperationen über sich ergehen.
"Durch einen Shunt (Anm.: eine künstliche Verbindung) vom Kopf in den Bauchraum soll die Zyste kleiner gemacht werden", schildert er. Doch immer noch sorgt sie für Beschwerden. "Starke Kopfschmerzen und Schwindel sind meine ständigen Begleiter", sagt er. Immer wieder wird das Gehirn an die Kopfwand gedrückt, was Schmerzen verursacht.
"Mein ganzes Leben habe ich darauf ausgelegt, in der Gastro zu arbeiten", so der 57-Jährige. Das ist kaum noch möglich. "Ich brauche das Geld für meine Wohnung, auch auf mein Auto bin ich angewiesen", erklärt Serafin R. Mitte Mai wolle er wieder einmal versuchen, einen Job als Frühstückskoch anzunehmen – in Vollzeit.
Etwas anderes bleibt ihm nicht übrig, denn die Invaliditätspension wurde bereits drei Mal von der Pensionsversicherung (PVA) abgelehnt, "ich könne ja am Bahnhof oder als Museumswärter arbeiten, haben sie gesagt."
Im Zuge einer Begutachtung im Jahr 2019 wurde laut PVA eine vollschichtige Arbeitsfähigkeit für mittelschwere körperliche Arbeitsschwere bei wechselnder Arbeitshaltung festgestellt. "Der Antrag auf Invaliditätspension wurde daher abgelehnt", heißt es.
Nach einer neuerlichen Begutachtung zwei Jahre später wurde eine vollschichtige Arbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere körperliche Arbeitsschwere bei wechselnder Arbeitshaltung festgestellt – erneute Ablehnung des Antrages. Einige Male brachte R. Klage gegen das Gutachten ein, diese wurde laut PVA jedoch von der Vertretung der Arbeiterkammer wieder zurückgezogen.
Einige weitere Anträge folgten, doch das Ergebnis blieb das gleiche: Keine Invaliditätspension für Serafin R. Der letzte Antrag von Herrn R erfolgte im März diesen Jahres. Dieser wurde von ihm selbst wieder zurückgezogen. Der 57-Jährige hofft, dass er seinen Job ab Mai schaffen wird.