Zehn Tage Urlaub in Rumänien - und danach zurück in die vom Staat finanzierte Notunterkunft in Berlin. Dieser Plan einer vierköpfigen Familie ist laut BILD vorerst gescheitert. Der zuständige Sozialstadtrat verweigerte die erneute Unterbringung, anschließend zog die Familie vor Gericht.
Die Eltern hatten gemeinsam mit ihren zwei fast erwachsenen Kindern in einer Notunterkunft in Berlin gewohnt. Dort soll es bereits zuvor Probleme gegeben haben. Nach Angaben des Heimbetreibers wurde im Zimmer getrunken und geraucht, zudem empfing die Familie Besucher. Wegen Verstößen gegen die Hausordnung gab es eine Abmahnung.
Mitte Juli meldete sich die Familie für einen Urlaub in Rumänien ab. Dabei sei klar gewesen, dass nach einer längeren Abwesenheit keine Rückkehr in die Unterkunft garantiert werden könne.
Nach zehn Tagen kam die Familie wieder nach Berlin und verlangte erneut einen Platz. Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) lehnte das ab. "Wer Urlaub in seinem Heimatland macht, kann dort auch dauerhaft leben und muss nicht in Deutschland Sozialleistungen und Unterkunft bezahlt bekommen", stellt Rehfeldt in der BILD klar.
Die Eltern akzeptierten die Entscheidung nicht und wandten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin. Sie wollten erreichen, dass die Familie vorläufig wieder in der Notunterkunft in Friedrichshain untergebracht wird.
Doch das Gericht folgte dieser Forderung nicht. Es mangele "an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit", befand die Richterin laut BILD. Demnach hätte die Familie ihre Obdachlosigkeit vermeiden können.
Neben der Unterkunft bezog die Familie laut BILD auch Sozialleistungen. Das Jobcenter hatte einen monatlichen Bedarf von 1.700 Euro anerkannt. Nach Abzug des Kindergeldes erhielt die Familie dem Bericht zufolge 1.012 Euro im Monat.
Für die Notunterkunft kamen weitere Kosten hinzu. Pro Person wurden rund 45 Euro täglich verrechnet. Bei vier Personen waren das insgesamt 180 Euro pro Tag und damit rund 5.400 Euro im Monat, heißt es in dem Bericht weiter.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt der Familie die Rückkehr in die bisherige Notunterkunft vorerst verwehrt.