Wer der katholischen Kirche den Rücken kehren will, muss dafür nicht tief in die Tasche greifen. Trotzdem nutzen offenbar zahlreiche Wiener ein privates Online-Portal, das für die Abwicklung eines Kirchenaustritts stolze 89,90 Euro verlangt. Und das, obwohl die Stadt Wien denselben Behördenweg online ohne zusätzliche Servicegebühr anbietet!
Wie aktuelle Zahlen der Wiener Magistratsdirektion zeigen, wurden allein im Oktober 2026 insgesamt 1.009 Kirchenaustritte über die Plattform "kirchenbeitrag.com" an die Stadt übermittelt. Ob alle Nutzer tatsächlich bezahlt haben, ist nicht bekannt. Bei einem Preis von 89,90 Euro pro Austritt wären das allerdings rechnerisch mehr als 90.000 Euro in nur einem Monat.
Das Geschäftsmodell sorgt bei Konsumentenschützern für Kritik. Denn die private Plattform übernimmt eine Dienstleistung, die Bürger auch selbst bei der zuständigen Behörde erledigen können – ohne dafür knapp 90 Euro an einen Vermittler zu bezahlen.
Besonders bitter: Mit der Zahlung an den privaten Anbieter ist es möglicherweise noch nicht getan. Zusätzlich können behördliche Verwaltungsabgaben anfallen. So kann das Kirchen-Aus am Ende mehr als 100 Euro kosten.
Bereits am 22. Oktober berichtete der ORF über eine Warnung der Arbeiterkammer Tirol. Die Konsumentenschützer nahmen die Plattform "kirchenbeitrag.com" genauer unter die Lupe und kritisierten die hohen Kosten.
Auch die Aufmachung des Portals steht in der Kritik. Die Website präsentiert sich in rot-weiß-roten Farben und könnte dadurch bei Nutzern den Eindruck erwecken, es handle sich um ein offizielles österreichisches Behördenangebot. Mit der Stadt Wien oder einer österreichischen Behörde hat das private Angebot nichts zu tun.
Noch brisanter sind die Erkenntnisse der österreichischen Watchlist Internet. Die Konsumentenschützer untersuchten die Plattform und stießen dabei auf auffällige Unterschiede bei der Darstellung der Kosten.
Wer die Website direkt aufrief, bekam einen entsprechenden Preishinweis angezeigt. Wer hingegen über eine Google-Werbeanzeige auf das Portal gelangte, sah die 89,90 Euro zunächst nicht unmittelbar. Erst nach einem zusätzlichen Klick auf einen Informationshinweis wurde der Preis sichtbar.
Die Watchlist Internet sieht darin mögliche Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten. Denn bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen muss für Verbraucher klar erkennbar sein, dass sie eine Zahlungspflicht eingehen.
Fehlt ein entsprechender Hinweis, könnte unter Umständen überhaupt kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen sein. Das hängt allerdings vom konkreten Bestellvorgang ab.
Mittlerweile beschäftigt das umstrittene Portal auch die katholische Kirche selbst. Laut einem Bericht vom 23. Oktober haben sich bereits Betroffene bei der Erzdiözese Wien gemeldet. Der Wiener Kirchenbeitragsverantwortliche Wolfgang Paset rät Menschen, die vor allem aus finanziellen Gründen aus der Kirche austreten möchten, zunächst das Gespräch mit ihrer Kirchenbeitragsstelle zu suchen.
Auch in Salzburg sorgte das Portal bereits für Ärger. Die Stadt warnte Ende Oktober vor dem kostenpflichtigen Angebot. Manche Betroffene hätten sogar angenommen, die Zahlungsaufforderung stamme direkt vom Magistrat. Bei einigen über die Plattform eingereichten Austrittserklärungen fehlten zudem erforderliche Unterlagen, wodurch sich die Bearbeitung verzögerte.
Während das Geschäft mit den Kirchenaustritten für Aufsehen sorgt, zeigen neue Zahlen der Magistratsdirektion, wie viele Menschen der katholischen Kirche tatsächlich den Rücken kehren. Seit Anfang 2021 sind in Wien insgesamt 74.689 Menschen aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten. Allein von Jänner bis Ende Oktober 2026 waren es 8.294 Personen.
Besonders hoch waren die Austrittszahlen im Jahr 2022 mit 15.037 Personen. Im Jahr 2021 wurden 14.163 Austritte verzeichnet, 2023 waren es 14.543. Danach gingen die Zahlen zurück: 2024 traten 12.660 Wiener aus, 2025 waren es 9.992.
Wer aus der Kirche austreten möchte, braucht dafür weder einen privaten Vermittler noch ein teures Online-Portal. Die Stadt Wien bietet einen eigenen digitalen Amtsweg an, über den die Austrittserklärung ohne zusätzliche Servicegebühr abgegeben werden kann.
Dafür werden persönliche Angaben und ein Nachweis über die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft benötigt, etwa ein Taufschein oder eine Kirchenbeitragsvorschreibung. Auch eine persönliche Abwicklung beim Magistratischen Bezirksamt ist möglich. Je nach Amtsweg und gewünschter Bestätigung können Verwaltungsabgaben anfallen.