Gebühr bei Plattformen

Kirchenaustritt gratis, aber 1.009 Wiener zahlten drauf

Obwohl der Kirchenaustritt bei der Stadt Wien online ohne Servicegebühr möglich ist, nutzen viele Menschen ein teures Privatportal.
04.11.2026, 12:30
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Fast 90 Euro für eine Dienstleistung, die man auch gratis bekommen kann! In Wien sorgt derzeit ein kostenpflichtiges Online-Portal für Kirchenaustritte für Aufsehen. Wie aktuelle Zahlen der Wiener Magistratsdirektion zeigen, wurden allein im Oktober 2026 insgesamt 1.009 Austrittserklärungen über die private Website "kirchenbeitrag.com" an die Stadt Wien übermittelt.

Der Anbieter verlangt für seine Dienstleistung 89,90 Euro. Besonders ärgerlich für Betroffene: Zusätzlich zu den knapp 90 Euro können noch behördliche Verwaltungsabgaben anfallen. Damit kann der Kirchenaustritt letztlich mehr als 100 Euro kosten.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

89,90 Euro fürs Weiterleiten des Austritts

Dabei bietet die Stadt Wien den Kirchenaustritt auf ihrer offiziellen Website online ohne zusätzliche Servicegebühr an. Ein kostenpflichtiger Vermittler ist dafür nicht notwendig. Bereits am 22. Oktober berichtete der ORF über eine Warnung der Arbeiterkammer Tirol vor der Plattform "kirchenbeitrag.com".

Die Konsumentenschützer kritisieren, dass der Anbieter 89,90 Euro für die Weiterleitung einer Austrittserklärung an die zuständige Behörde verlangt. Auch die Aufmachung der Website sorgt für Kritik. Durch ihre rot-weiß-rote Gestaltung könne bei Nutzern der Eindruck entstehen, es handle sich um ein offizielles österreichisches Behördenangebot.

Preis bei Google-Werbung versteckt

Besonders brisant sind auch die Erkenntnisse der österreichischen Watchlist Internet. Bei ihren Tests stellten sie fest, dass die Preisangaben offenbar davon abhängen können, wie Nutzer auf die Website gelangen.

Wer die Seite direkt aufrief, bekam einen Kostenhinweis angezeigt. Beim Einstieg über eine Google-Werbeanzeige war der Preis von 89,90 Euro hingegen nicht unmittelbar sichtbar. Erst durch das Anklicken eines zusätzlichen Informationshinweises konnten Nutzer die Kosten erkennen.

Auch Erzdiözese Wien kennt Betroffene

Für Betroffene könnte das entscheidend sein: Wird vor einer Bestellung nicht eindeutig auf die Zahlungspflicht hingewiesen, könnte unter Umständen überhaupt kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen sein. Ob das zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Plattform beschäftigt mittlerweile auch die katholische Kirche selbst. Laut einem Bericht vom 23. Oktober haben sich bereits Betroffene bei der Erzdiözese Wien gemeldet. Der Wiener Kirchenbeitragsverantwortliche Wolfgang Paset empfahl Menschen, die vor allem aus finanziellen Gründen einen Kirchenaustritt erwägen, zunächst Kontakt mit ihrer Kirchenbeitragsstelle aufzunehmen.

Seit 2021 fast 75.000 Wiener ausgetreten

Die aktuellen Zahlen der Wiener Magistratsdirektion zeigen außerdem, wie viele Menschen der katholischen Kirche in den vergangenen Jahren den Rücken gekehrt haben. Von Anfang 2021 bis Ende Oktober 2026 wurden in Wien insgesamt 74.689 Austritte aus der römisch-katholischen Kirche registriert.

Besonders viele Menschen traten im Jahr 2022 aus. Damals waren es 15.037 Personen. Im Jahr 2021 wurden 14.163 Austritte verzeichnet, 2023 waren es 14.543. Danach gingen die Zahlen zurück: 2024 wurden 12.660 Austritte registriert, 2025 waren es 9.992. Heuer haben bis Ende Oktober weitere 8.294 Wiener ihren Austritt erklärt.

So können Wiener kostenlos austreten

Wer aus der katholischen Kirche oder einer anderen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft austreten möchte, benötigt dafür keinen privaten Vermittler. Die Stadt Wien bietet auf ihrer offiziellen Website einen eigenen Online-Amtsweg an. Die Austrittserklärung kann dort ohne zusätzliche Servicegebühr abgegeben werden.

Auch eine persönliche Abwicklung bei einem Magistratischen Bezirksamt ist möglich. Je nach Amtsweg und gewünschter Bestätigung können Verwaltungsabgaben anfallen. Benötigt werden entsprechende persönliche Angaben sowie ein Nachweis über die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft, etwa ein Taufschein oder eine Kirchenbeitragsvorschreibung.

red, 04.11.2026, 12:30