Online-Prüfung

Miete zu hoch – neuer Gratis-Rechner deckt Fehler auf

Viele Wiener mussten heuer höhere Mieten hinnehmen. Mit einem neuen Online-Rechner können Mieter jetzt überprüfen, ob ihre Miete zu hoch ist.
04.11.2026, 10:52
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Die Mieten steigen, das Geldbörserl wird immer dünner. Seit 1. April 2026 dürfen zahlreiche Vermieter die Mietzinse wieder anheben – allerdings gelten durch die Mietpreisbremse strengere Regeln. Doch woher weiß man eigentlich, ob die vorgeschriebene Erhöhung rechtens ist? Die Stadt Wien bietet dafür jetzt eine neue kostenlose Hilfe an.

Mit dem sogenannten "Wertsicherungsrechner" können Wiener Mieter online überprüfen, ob ihre Mietzinserhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das neue Service der MieterHilfe ist kostenlos, anonym und ohne großen Aufwand nutzbar.

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Eingabe in den Miet-Rechner

Unter mieterhilfe.at müssen Mieter lediglich einige Angaben aus ihrem Mietvertrag eingeben. Der Rechner ermittelt anschließend, wie hoch die Miete unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertsicherungsregeln und der Mietpreisbremse sein darf. Weicht das Ergebnis von der tatsächlich vorgeschriebenen Miete ab, sollten Betroffene genauer hinschauen. In diesem Fall bietet die MieterHilfe eine kostenlose Beratung an.

"Gerade bei der Wertsicherung in Mietverträgen ist es wichtig, dass Mieterinnen und Mieter nachvollziehen können, ob und in welcher Höhe eine Mietzinserhöhung zulässig ist", erklärt Wiens Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ).

So stark dürfen die Mieten steigen

Grundsätzlich darf der Mietzins aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung höchstens einmal jährlich angepasst werden. Voraussetzung ist außerdem, dass eine wirksame Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten ist. Fehlt diese, ist eine entsprechende Erhöhung in der Regel nicht zulässig.

Wie stark die Miete steigen darf, hängt von der jeweiligen Wohnung ab. Für die meisten Altbauwohnungen und Gemeindewohnungen im geregelten Mietbereich gilt eine klare Obergrenze: 2026 dürfen die Mieten um maximal ein Prozent steigen, 2027 um höchstens zwei Prozent.

Nicht alle Wohnungen betroffen

Anders sieht es am freien Mietmarkt aus. Hier darf die Inflation bis zu drei Prozent vollständig berücksichtigt werden. Liegt sie darüber, darf nur die Hälfte des darüberliegenden Anteils auf die Miete aufgeschlagen werden. Bei einer Jahresinflation von 3,6 Prozent im Jahr 2025 ergibt sich damit für 2026 eine maximal zulässige Wertsicherungserhöhung von 3,3 Prozent.

Bei Genossenschaftswohnungen ist die Situation anders. Das Mieten-Wertsicherungsgesetz greift im gemeinnützigen Wohnbau nur in bestimmten Ausnahmefällen. Ein Großteil der Genossenschaftswohnungen ist daher von diesen konkreten Regelungen nicht betroffen.

Stadt Wien bietet kostenlose Beratung

Wer vermutet, zu viel Miete zu bezahlen, kann sich an die MieterHilfe der Stadt Wien wenden. Die Einrichtung berät bereits seit 1995 kostenlos bei mietrechtlichen Fragen. "Die neuen Regelungen zur Wertsicherung werfen bei etlichen Mieterinnen und Mietern Fragen auf. Gerade wenn es um die eigene Wohnung und das eigene Geld geht, ist es wichtig, Klarheit zu haben und seine Rechte zu kennen", betont Christian Bartok, Bereichsleiter der MieterHilfe Wien.

Neben Mieterhöhungen helfen die Experten auch bei Problemen mit der Kaution, Fragen zum Mietvertrag oder Unklarheiten bei der Betriebskostenabrechnung. Die kostenlose Hotline ist unter 01/4000-8000 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar.

red, 04.11.2026, 10:52