Wichtige Frist: Ab 1. November gilt wieder die Winterreifenpflicht. Wer dann bei Schnee, Eis oder Schneematsch mit den falschen Reifen unterwegs ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Im schlimmsten Fall werden sogar bis zu 10.000 Euro fällig.
Bis zum 15. April 2027 gilt auf Österreichs Straßen die sogenannte situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen müssen Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen auf allen vier Rädern mit Winterreifen ausgestattet sein.
Wer bei Schnee oder Eis mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert laut ÖAMTC üblicherweise eine Verwaltungsstrafe von rund 100 Euro. Richtig teuer kann es allerdings werden, wenn durch die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Dann sind theoretisch Strafen von bis zu 10.000 Euro möglich. Im Extremfall kann die Polizei sogar die Weiterfahrt untersagen.
Wichtig: Die Winterreifenpflicht gilt nicht automatisch an jedem Tag zwischen November und April. Solange die Straßen trocken und nicht winterlich sind, darfst Du grundsätzlich auch mit Sommerreifen fahren.
Der ÖAMTC empfiehlt, nicht bis zum ersten Schneefall mit dem Reifenwechsel zu warten. Denn sobald die Temperaturen sinken, steigt erfahrungsgemäß auch der Andrang bei den Werkstätten.
"Auch wenn man bei mildem Wetter noch mit Sommerreifen fahren darf, ist es ratsam, frühzeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren", erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Bei Winterreifen ist eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vorgeschrieben. Das gilt für die üblichen Radialreifen. Bei Diagonalreifen müssen es sogar fünf Millimeter sein.
Der ÖAMTC empfiehlt, beim Reifenwechsel noch rund sechs Millimeter Profil zu haben. Schließlich müssen die Reifen den gesamten Winter über ausreichend Profil aufweisen.
Auch das Alter spielt eine Rolle. Nach etwa sechs Wintersaisonen sollten Reifen laut ÖAMTC ausgetauscht werden. Sind Risse, Beulen oder andere Schäden erkennbar, kann ein Wechsel bereits früher notwendig sein.
Eine aktuelle Untersuchung des Autofahrerclubs zeigt zudem, dass Winterreifen mit nur noch vier Millimetern Profil bereits spürbar an Sicherheit verlieren. Besonders auf nassen Straßen verschlechtern sich die Fahreigenschaften.
Wer Ganzjahresreifen verwendet, muss nicht automatisch auf Winterreifen wechseln. Entscheidend ist, ob die Reifen für winterliche Verhältnisse zugelassen sind.
In Österreich werden unter anderem Reifen mit den Kennzeichnungen M+S, M&S oder einem entsprechenden Schneeflockensymbol anerkannt. Auch hier muss die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe eingehalten werden.
Als Alternative zu Winterreifen sind bei Pkw auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Bei falscher Bereifung droht ein weiteres finanzielles Risiko: Probleme mit der Versicherung.
Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu einem Unfall, kann dem Lenker ein Mitverschulden angelastet werden. Unter bestimmten Umständen kann die Haftpflichtversicherung auch Geld zurückfordern.
Bei einer Kaskoversicherung besteht ebenfalls das Risiko, dass Schäden nicht vollständig übernommen werden, etwa wenn zusätzlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt.