40 Operationen und ein festgestellter Behinderungsgrad von 70 Prozent: Für einen 55-jährigen Oberösterreicher ist die Rückkehr ins Berufsleben nach eigenen Angaben schwierig. Trotzdem erhielt Otto T. aus Wels keine Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) kam zu dem Schluss, dass ihm bestimmte Tätigkeiten weiterhin zumutbar seien.
T. war rund 30 Jahre in der Lagerlogistik beschäftigt. Wegen seiner chronischen Erkrankung sieht er sich nach eigenen Angaben nicht mehr in der Lage, eine passende Stelle zu finden. 2025 stellte er einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Die PVA lehnte diesen jedoch ab.
Im Zuge eines anschließenden Gerichtsverfahrens wurde ein weiteres Gutachten erstellt. Auch dieses kam zu dem Ergebnis, dass leichte bis mittelschwere Arbeiten überwiegend im Sitzen möglich seien. Die PVA hielt deshalb an ihrer Einschätzung fest, dass der Mann noch arbeiten könne.
T. zog seine Klage schließlich zurück. Der Grund sei die Aussichtslosigkeit des Verfahrens gewesen, erklärte er laut "Krone". Gleichzeitig sei es schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden, der zu seiner gesundheitlichen Situation passe. Auch das Arbeitsmarktservice habe nach seiner Darstellung bisher keine geeignete Lösung gefunden.
Der Fall zeigt das Problem, das entstehen kann, wenn medizinische Beurteilung und tatsächliche Beschäftigungsmöglichkeiten auseinanderfallen. Ein Gutachten kann eine bestimmte Arbeitsfähigkeit feststellen, ohne dass damit bereits ein konkreter Arbeitsplatz gefunden ist.
Walter Bruckner von der Österreichischen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Vereinigung sieht darin ein Problem für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Unternehmen seien mitunter zurückhaltend, Betroffene einzustellen, während eine Pension nicht bewilligt werde. Seine Kritik wurde von der "Krone" wiedergegeben.
Für T. bleibt die Situation vorerst ungelöst. Die PVA hält ihn laut dem Bericht für arbeitsfähig, eine passende Stelle hat er nach eigenen Angaben aber nicht gefunden.