Fieser Betrugsversuch – derzeit wird einigen Österreichern in einer groß angelegten E-Mail-Kampagne ein riesiger Gewinn der Österreichischen Lotterien versprochen. Dabei geht es um eine Summe von 675.000 Euro. Die Nachricht wirkt offiziell: Sogar Vorstand Erwin van Lambaart soll unterschrieben haben .
In den E-Mails werden die Empfänger aufgefordert, sich wegen der Auszahlung mit Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander in Verbindung zu setzen. Doch weder die Absenderadressen noch die darin angegebene Gmail-Adresse gehören zur Kanzlei des Rechtsanwalts. Sein Name und jener der Österreichischen Lotterien werden laut Harlander missbraucht, um Vertrauen zu schaffen.
"Hier werden die Österreichischen Lotterien, deren Vorstand Erwin van Lambaart und meine Person missbraucht, um bei den Adressaten Vertrauen zu erzeugen. Weder die Absenderadressen noch die in dem Schreiben angegebene Gmail-Adresse gehören zu unserer Kanzlei", erklärt Harlander.
Die Masche dürfte darauf abzielen, persönliche Daten der Empfänger zu sammeln und sie später zu Überweisungen zu bewegen. Häufig verlangen Betrüger bei angeblichen Gewinnen Geld für vermeintliche Bearbeitungsgebühren oder Steuern. Wer bezahlt, verliert sein Geld laut Harlander fast immer dauerhaft.
Die betrügerischen Nachrichten werden in großem Stil verschickt. "Wir erhalten quer durch Österreich täglich mehrfach Zusendungen von Personen, welche uns auf den Missbrauch meines Namens aufmerksam machen wollen", berichtet der Anwalt.
Strafanzeige gegen Unbekannt wurde bereits erstattet. Außerdem forderte Harlander Google auf, die missbräuchlich verwendete Gmail-Adresse zu sperren. Verhindern lasse sich der Versand der betrügerischen E-Mails allerdings nicht.
Bei unerwarteten Gewinnen, Schenkungen oder Erbschaften ist laut Harlander fast ausnahmslos von einem Betrugsversuch auszugehen. Empfänger sollten deshalb weder vorschnell persönliche Daten bekannt geben noch Geld überweisen.
Wer unsicher ist, ob eine Gewinnbenachrichtigung echt ist, sollte sich vorab Rat holen. "Wer unsicher ist, ob die scheinbar positive Überraschung nicht doch echt ist, sollte daher vor der Bekanntgabe von Daten oder der Leistung von Zahlungen immer Rücksprache mit einem Experten halten. Dies kann ein Rechtsanwalt, die Hausbank oder die Polizei sein", rät Harlander.