Eine Pferdebesitzerin hat für ihre Stute extra eine OP-Kostenversicherung abgeschlossen. Im Vorjahr musste das Tier wegen einer Knochenabsplitterung am Sprunggelenk operiert werden. Auch die Sehne daneben war schon gereizt und musste behandelt werden. Nach der OP begann für die Besitzerin ein richtiger bürokratischer Spießrutenlauf, so die Arbeiterkammer.
Zuerst wollte die Versicherung für den Sehnenschaden nur 1.500 Euro auszahlen. Doch das Unternehmen lenkte nach hartnäckigem Protest der Frau teilweise ein und akzeptierte den Sehnenschaden als direkte Folge des Bruchs und überwies auch die vertragliche Höchstsumme für die Behandlung von Frakturen von 4.000 Euro. Doch dies ist weiterhin nicht genug laut Vertrag, meinte die AK.
Die Pferdebesitzerin wollte aber, dass sowohl die OP-Kosten für den Bruch als auch die Behandlung des Sehnenschadens übernommen werden. Doch die Versicherung blieb stur und meinte, die 4.000 Euro wären als Deckelung gemeint.
„Aus dem Haftungsumfang der Polizze geht eindeutig hervor, dass für Frakturen 4.000 Euro sowie bis zu 1.500 Euro für Operationen von unfallbedingten und akuten Sehnen-, Bänder- und Muskelrissen zustehen, plus die Nachsorge bis zu 15 Tage nach dem Eingriff“Kathrin HalbherrAK-Konsumentenschützerin
Das Wörtchen "sowie" im Vertrag zeige klar, dass es sich um zwei getrennte Kostenzusagen handelt und auch die Nachsorge extra abgegolten werden muss. Im Vertrag steht außerdem nirgends eine Koppelung an den OP-Deckel.
Schließlich hat die Versicherung – zusätzlich zu den 4.000 Euro – noch einmal 4.155 Euro überwiesen. Die Arbeiterkammer rät, bei Problemen mit Versicherungen nicht lockerzulassen und die Verträge genau prüfen zu lassen. "Oftmals weichen die internen Auslegungen der Versicherer von der tatsächlichen rechtlichen Textierung ab", sagte AK-Präsident Günther Goach.