Niederösterreich

AK-Tipp – das muss man beim Papamonat beachten

"Ich werde in sechs Monaten Vater", so "Heute"-Leser Bernhard F. "Was muss ich beim Papamonat beachten?" Die AK klärt auf.
Niederösterreich Heute
19.08.2025, 09:00
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"Heute"-Leser Bernhard F. fragt: "Ich werde in sechs Monaten Vater. Was muss ich beachten, wenn ich den Papamonat in Anspruch nehmen möchte?"

"Man muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, eine Mindestbeschäftigungsdauer oder -betriebsgröße gilt nicht. Den Papamonat kann man ab der Entlassung aus dem Krankenhaus und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter nehmen. Spätestens drei Monate vor dem Geburtstermin ist dieser Termin und der geplante Beginn im Betrieb zu melden", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Gleich nach der Geburt ist der Arbeitgeber darüber zu informieren, spätestens eine Woche danach über den Antrittszeitpunkt. Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt ab der Vorankündigung, frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin, und bis vier Wochen nach dem Papamonat."

"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK NÖ-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 19.08.2025, 09:04, 19.08.2025, 09:00
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