"Bei meiner letzten Flugreise hatte ich ein unschönes Erlebnis. Mein Rückflug hat sich verzögert und deshalb kam ich erst viele Stunden später zu Hause an. Steht mir eine Entschädigung zu?", fragt Susanne T.
"Laut EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen in so einem Fall eine Entschädigung für die Verspätung zu, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände wie z.B. schlechtes Wetter entstand", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Die Entschädigung variiert je nach Flugstrecke: Sie beträgt 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro von 1.500 bis 3.500 km und 600 Euro über 3.500 km Flugstrecke. Diese Entschädigung können Sie bis zu drei Jahre nach dem Vorfall bei der Fluglinie einfordern."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent. Bis zum 16. August auch direkt am Flughafen Wien-Schwechat", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK Konsumentenberatung unter der Tel.: 057171-23000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.