Am Dienstag wurde das Wiener Landesgericht Schauplatz eines Duells zwischen Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) und dem Gaza-Aktivisten Rafael Eisler. Dieser schoss online scharf gegen die Neos-Frontfrau. So bezeichnete Eisler sie aufgrund ihrer Nahost-Politik als "Schandfleck, Unmensch" und dichtete den Namen der Ministerin in "Beate Völkermord-Reiniger" um. Die Außenministerin erstattete Anzeige.
Daher musste sich Eisler wegen Beleidigung und übler Nachrede verantworten, berichtete der "Kurier". Am Ende wurde der Aktivist rechtskräftig freigesprochen. Laut Urteil habe Eisler Stellung gegen die Außenministerin bezogen, da sie sich im Gaza-Konflikt nicht für Sanktionen gegen Israel ausgesprochen habe.
Auch die spöttische Umformulierung des Namens der Neos-Politikerin sei von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt. Demnach habe es sich nicht um eine "bloße Beschimpfung" gehandelt. Der Richter ortete eine Bewertung des politischen Agierens und des Verhaltens der Ministerin.
Den Freispruch habe das Gericht damit begründet, dass die Grenzen von zulässiger Kritik bei Spitzenpolitikern deutlich weiter reichen würden als bei der Durchschnittsbevölkerung. Also muss sich Meinl-Reisinger als "Schandfleck" oder "Unmensch" bezeichnen lassen.
Nicht nur die Außenministerin war Thema in der Verhandlung. Es ging auch um eine Fotomontage, die Eisler erstellt hatte. Darin hatte er die israelische Flagge mit sich ausbreitenden Krebszellen gleichgesetzt. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde ihm daher Verhetzung vorgeworfen.
Für diesen Punkt übernahm der Gaza-Aktivist – nach Beratung mit seiner Anwältin Astrid Wagner – Verantwortung. Er gab zu, dass es "überspitzt" gewesen sei. Zudem versicherte Eisler, dass es nie seine Intention war, "Menschen mit Krebszellen gleichzusetzen".
So entging er auch hier einer Verurteilung. Als Teil der diversionellen Einigung darf sich Eisler in den nächsten zwei Jahren nicht zuschulden kommen lassen. Des Weiteren muss er das Programm "Dialog gegen Hass" beim Verein Neustart absolvieren. Auch die Prozesskosten von 250 Euro muss der Gaza-Aktivist zahlen. Diese Entscheidung ist ebenfalls rechtskräftig.