Ein Bombenruf am Salzburger Hauptbahnhof hat für einen 27-jährigen Deutschen jetzt Konsequenzen. Am Mittwoch musste sich der Mann erneut vor dem Salzburger Landesgericht verantworten, das berichtet der ORF.
Der Vorfall ereignete sich im November des Vorjahres. Der 27-Jährige soll am Hauptbahnhof "Alahu Akbar" gerufen und behauptet haben, eine Bombe bei sich zu haben. Tatsächlich wurde bei ihm allerdings kein Sprengsatz gefunden.
Der Fall beschäftigte die Justiz bereits zuvor. Ursprünglich war der Deutsche wegen des Vorfalls freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Linz hob dieses Urteil jedoch auf, weshalb der Fall erneut verhandelt wurde.
Dabei hatte es zunächst Probleme gegeben: Der 27-Jährige erschien bereits zwei Mal nicht zu angesetzten Verhandlungen. Auch einen Termin im August nahm er nicht wahr. Am Mittwoch wurde er schließlich von der Polizei zum Landesgericht gebracht.
Im Verfahren spielte auch der Gesundheitszustand des Angeklagten eine Rolle, so der ORF. Laut einem Sachverständigengutachten leidet der 27-Jährige an einer psychischen Erkrankung. Zudem wurde ihm eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit bescheinigt.
Das Gericht verurteilte den Deutschen schließlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten. Der 27-Jährige nahm das Urteil an.
Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat bisher keine Stellungnahme abgegeben.