Der Fall rund um einen 27-jährigen Deutschen ist am Mittwoch am Salzburger Landesgericht erneut verhandelt worden. Der Mann hatte im November des Vorjahres am Hauptbahnhof für Aufregung gesorgt: Er soll "Allahu Akbar" gerufen und behauptet haben, eine Bombe bei sich zu haben. Eine Bombe wurde bei dem Mann allerdings nicht gefunden.
Ursprünglich war der 27-Jährige wegen des Delikts freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Linz hob das Urteil jedoch auf – der Fall musste neu verhandelt werden.
Bereits im August hätte der Prozess stattfinden sollen. Doch der Angeklagte erschien nicht. Auch zu einem weiteren Termin kam er nicht. Am Mittwoch wurde der 27-Jährige schließlich von der Polizei ins Landesgericht gebracht.
Ein Sachverständigengutachten bescheinigt dem Mann eine psychische Erkrankung. Zudem sei er zum Tatzeitpunkt eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen.
Am Ende wurde der 27-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, wie der ORF berichtet. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Stellungnahme abgegeben. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.