Schockierende Fakten

AK-Test: Viele Kinder-Snacks enthalten Alkohol

Die Arbeiterkammer zeigt auf: In vielen – auch bei Kindern beliebten – Fertigbackwaren steckt Alkohol, der oft schwer ersichtlich gekennzeichnet ist.
Heute Life
18.09.2025, 13:34
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Alkohol ist – neben einem Genussmittel – auch ein Konservierungsmittel. Dementsprechend wird er oft in länger haltbaren süßen Fertigbackwaren verarbeitet, zum Beispiel in Milchbrötchen, Croissants oder cremigen Kuchenrollen, die es im Supermarkt fix fertig in Plastik verpackt zu kaufen gibt.

Das Problem: Diese Süßwaren sind besonders bei Kindern beliebt. Und selbst kleine Mengen Alkohol können bei Kindern und Jugendlichen bereits ausreichen, um den Geschmackssinn zu prägen und die Hemmschwelle gegenüber Alkohol zu senken. Auch in den zugesetzten Aromen kann Alkohol stecken. Der Hinweis darauf ist auf der Rückseite in der Zutatenliste oft nur winzig und schwer zu finden – manchmal unter sperrigen Fachbezeichnungen wie Ethanol oder Ethylalkohol.

Keine gesetzliche Alkohol-Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel

Für Lebensmittel gibt es derzeit keine klare gesetzliche Pflicht, den Alkoholgehalt anzugeben – das gilt nur für Getränke. Deshalb weißt du bei den meisten Backwaren gar nicht, wie viel Alkohol wirklich drin ist.

30 Backwaren im Test

Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) hat 30 verpackte Backwaren gekauft, bei denen im Zutatenverzeichnis Alkohol, Ethanol oder Ethylalkohol aufscheint. Nur bei vier Produkten wurde Alkohol deutlich hervorgehoben, bei drei weiteren war die Menge freiwillig angegeben. Ein unabhängiges Labor hat dann den tatsächlichen Alkoholgehalt überprüft.

Bei festen Lebensmitteln wird Alkohol in Gramm pro 100 Gramm angegeben. Laut den Vorgaben für Getränke müsste ab 0,95 Gramm pro 100 Gramm eine Kennzeichnung erfolgen. Zwei Produkte im Test – mit 1 bzw. 1,1 Gramm – wären also schon kennzeichnungspflichtig. Zwölf der getesteten Backwaren gelten als alkoholfrei, weil sie weniger als 0,4 Gramm Alkohol pro 100 Gramm enthalten. 16 Produkte bewegen sich in einer Grauzone zwischen alkoholfrei und kennzeichnungspflichtig. In einem Croissant war gar kein Alkohol nachweisbar.

Der AK-Test (Produkt, Preis/100 Gramm, Alk.-Gehalt pro 100 Gramm)

  • 7 Days Double vanilla flavour & sour cherry flavoured fillings (Maximarkt), 2,48 €, < 0,1g
  • Brick Croissant Cocoa (Penny), 1,65 €, 0,2g
  • MAITRE Jean Pierre Milchbrötchen nach französischer Art (Lidl), 0,35 €, 0,2g
  • 7 Days Croissant with cocoa flavoured filling (Maximarkt), 2,48 €, 0,2g
  • Finest Bakery Milchbrötchen (Hofer), 0,35 €, 0,3g
  • Goldblume Milchbrötchen (Norma), 0,35 €, 0,3g
  • IBIS Milchbrötchen (Unimarkt), 0,58 €, 0,3g
  • Yes Cacao (Interspar), 2,59 €, 0,3g
  • Bäckerkrönung Milchbrötchen (Penny), 0,35 €, 0,4g
  • clever Milchbrötchen (Billa), 0,35 €, 0,4g
  • S‑BUDGET Milchbrötchen (Interspar), 0,37 €, 0,4g
  • Yes Caramel (Interspar), 2,59 €, 0,4g
  • Bäckerkrönung Mini Chinois Schokolade (Penny), 0,83 €, 0,5g
  • S‑BUDGET Mini‑Schnecken mit Cremefüllung & Schokostückchen (Interspar), 0,83 €, 0,5g
  • DESPAR Croissants mit Marillen‑Fruchtfüllung (Interspar), 0,66 €, 0,6g
  • la Boulangère Bio Pains au Lait Brioche rolls (Denns), 1,25 €, 0,6g
  • TORTINA Cocoa coated (Action), 0,57 €, 0,6g
  • Balconi Mix Max (Penny), 0,90 €, 0,7g
  • meine KUCHEN Welt Rollino Milchcreme (Hofer), 0,72 €, 0,7g
  • ÖLZ Mini Schnecken Schoko & Creme (Penny), 1,33 €, 0,7g
  • S‑BUDGET Milchbrötchen mit Schokostückchen (Interspar), 0,57 €, 0,7g
  • Milka Tender Milk (Billa), 2,36 €, 0,8g
  • SPAR Buttermadeleines (Interspar), 1,15 €, 0,8g
  • TRANCIO Cocoa cream filling (Action), 0,64 €, 0,8g
  • Balconi Rollino Latte (Penny), 0,72 €, 0,9g
  • Bonne Maman La Madeleine citron (Maximarkt), 1,88 €, 0,9g
  • DESPAR Croissants mit Cremefüllung (Interspar), 0,66 €, 0,9g
  • St Michel Madeleines Moelleuses Bio (Denns), 1,80 €, 0,9g
  • Milka Tender Nut (Billa), 2,36 €, 1,0g
  • DESPAR Croissants mit Schokoladencreme‑Füllung (Interspar), 0,66 €, 1,1g

Klare Regelung gefordert

Alkohol kann übrigens auch ganz natürlich durch Gärung oder Lagerung entstehen, etwa in reifen Bananen, Kefir oder Fruchtsäften. Diese Mengen, genauso wie jene in den getesteten Backwaren, sind aus gesundheitlicher Sicht nicht bedenklich.

Trotzdem fordert die AK beim Konsumentenschutz klare Regeln: Wird Lebensmitteln absichtlich Alkohol zugesetzt, soll das gut sichtbar auf der Vorderseite stehen. Das schützt alle, die aus gesundheitlichen, religiösen oder suchttherapeutischen Gründen auf Alkohol verzichten – und ganz besonders auch Kinder.

{title && {title} } red, {title && {title} } 18.09.2025, 13:34
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