Die Verbraucherzentrale Hamburg zieht gegen den Milka-Hersteller Mondelez vor Gericht. Grund dafür ist, dass bei den Milka-Tafeln die Füllmenge reduziert wurde, aber auf der Verpackung kein "deutlicher Hinweis" auf die geschrumpfte Menge zu finden ist.
Die Verbraucherzentrale hat dazu beim Landesgericht Bremen Klage eingereicht, wie sie am Montag bekannt gab. Armin Valet von der Verbraucherzentrale fordert außerdem, dass der Gesetzgeber "endlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten macht".
Mondelez hat nämlich die Füllmenge bei den Milka-Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm gesenkt – und gleichzeitig teilweise die Preise erhöht. Dafür hagelte es Kritik. Die Schokolade wurde von der Verbraucherorganisation Foodwatch sogar zur "dreistesten Werbelüge des Jahres" gewählt.
Der Konzern erklärte Mitte Juli, dass die Preise für Kakao und die Kosten in der gesamten Lieferkette massiv gestiegen seien. Damit Mondelez wettbewerbsfähig bleibt, habe man "wohlüberlegte Maßnahmen" setzen müssen. Das neue Gewicht der Tafeln sei auf der Verpackung klar angegeben, auch in den Onlinenetzwerken seien die Kunden informiert worden.
Die Verbraucherzentrale sieht das anders. Am Montag hieß es, dass ein deutlicher Hinweis auf die geringere Füllmenge fehlt. Die neue Menge steht nur klein auf der Vorderseite der Verpackung, ist leicht zu übersehen und wird im Supermarkt oft von den Kartons verdeckt. Verpackung und Design sind gleich geblieben, die Tafel selbst ist "unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden". Die Konsumenten würden damit getäuscht.
Verbraucherschützer Valet sagt dazu: "Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen." Diese Forderung sei berechtigt, das habe sich schon im erfolgreichen Verfahren gegen das Unternehmen Upfield gezeigt. Der Anbieter hatte die Füllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung zu ändern. Das Gericht verlangte daher im Vorjahr einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die veränderte Füllmenge.
Valet fordert, dass Hersteller verpflichtet werden, Produkte mit weniger Inhalt mindestens ein halbes Jahr lang mit einem Warnhinweis zu versehen. Außerdem müsse die Packungsgröße zum Inhalt passen und ebenfalls kleiner werden.