Die Regierung nimmt irreführende Rabatte der Supermärkte ins Visier – im Auftrag des Sozialministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Klage gegen große Handelsketten eingebracht, "Heute" hat berichtet.
Die Lebensmittelpreise sind massiv gestiegen, viele Menschen sind auf günstige Angebote angewiesen und greifen daher bei Sonderaktionen zu. Nicht wissend, dass ihnen vielleicht eine Ersparnis vorgegaukelt wird, die im angegebenen Ausmaß nicht der Realität entspricht.
Ein Beispiel: Du kaufst im Supermarkt Fleisch im Sonderangebot um 9,99 Euro – der Aktionspreis wird mit minus 33 % beworben, ausgehend von einem Statt-Preis von 14,99 Euro. Klingt nach einem guten Deal. Aber: Laut Gesetz muss sich die Ermäßigung immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Zwei Wochen vorher bot die Supermarktkette das gleiche Produkt um 25 % vergünstigt an, da kostete es aber noch weniger, nämlich 9,74 Euro. Dass die 9,99 Euro 14 Tage später dann 33 % billiger sein sollen, verwundert.
Oder: Granatäpfel werden mit minus 50 % um 1,24 Euro angeboten. Wenige Wochen später wird derselbe Artikel erneut mit minus 50 % beworben, diesmal um 1,14 Euro. Als Statt-Preis ist hier 2,29 Euro angegeben. Obwohl das Produkt innerhalb der 30-Tage-Frist ja schon einmal nur 1,24 Euro gekostet hat. Der beworbene 50-%-Rabatt klingt groß, tatsächlich sind die Granatäpfel aber nur wenige Cent billiger. Ohne den 30-Tage-Tiefstpreis ist die richtige Rabatthöhe für Konsumenten nicht ersichtlich.
„Jeder Euro will gut überlegt sein. Genau deswegen berufen wir uns auf Transparenz bei Rabatten und eine faire Ausschilderung der Preise.“Korinna SchumannSozialministerin (SPÖ)
Hier setzt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) an, fordert Fairness und Transparenz an der Supermarktkassa ein. "Gerade in Zeiten von hohen Preisen ist der Lebensmitteleinkauf für viele Ein-Personen-Haushalte genauso wie für Familien in unserem Land belastend. Jeder Euro will gut überlegt sein. Genau deswegen berufen wir uns auf Transparenz bei Rabatten und eine faire Ausschilderung der Preise", so Schumann am Donnerstag gegenüber "Heute".
Ähnliche Beispiele, wo sich die Ersparnis nicht auf den günstigsten Preis im letzten Monat (wie gesetzlich vorgeschrieben), sondern auf erhöhte Vergleichspreise bezogen, haben Ministerium und VKI zahlreich festgestellt.
„Wenn auf einem Produkt 'minus 50 %' steht, der ursprüngliche Preis aber kurz davor erhöht wurde, ist das eine Täuschung.“Ulrike Königsberger-LudwigKonsumentenschutz-Staatssekretärin (SPÖ)
Es gehe um das Vertrauen der Menschen. "Und wir reden hier nicht von Luxusgütern, sondern von Dingen des täglichen Bedarfs", erklärt Schumann.
"Wenn auf einem Produkt 'minus 50%' steht, der ursprüngliche Preis aber kurz davor erhöht wurde, ist das eine Täuschung", hält Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig fest.
Sie erläutert in einem Insta-Posting folgendes Beispiel: "Cherry-Tomaten werden um zwei Euro verkauft, mit dem Hinweis "50% Rabatt – vorher 4€" – obwohl sie in den letzten Wochen nur 2,50Euro gekostet haben. Die Ersparnis klingt riesig, ist in Wirklichkeit aber minimal."
Die Regierung will der Praxis solcher irreführender Rabatte nun per Gericht den Riegel vorschieben. Die vom VKI eingebrachten Klagen zielen auf Unterlassung. Die Händler sollen verpflichtet werden, keine Nachlässe mehr zu bewerben, die nicht auf dem 30-Tage-Tiefstpreis beruhen.
Der Handel wollte auf "Heute"-Nachfrage vorab keine Stellungnahme abgeben – da die Klagen noch nicht zugestellt seien.