Paukenschlag rund um die hohen Preise, unter denen die Menschen hierzulande stöhnen. Jetzt wird die Regierung aktiv – und geht gegen irreführende Rabatte vor. Im Auftrag des Sozialministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch Klage gegen Österreichs größte Lebensmittelhändler eingebracht. Es geht um Preistransparenz bei Rabattaktionen.
Ausgangspunkt für die Klage ist die in Österreich seit September 2022 im Preisauszeichnungsgesetz vorgeschriebene, auf einer EU-weiten Vorgabe basierende sogenannte 30-Tage-Regelung. Diese besagt, dass bei der Bewerbung von Preisermäßigungen der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage als Vergleichsbasis ausgewiesen werden muss. Damit soll verhindert werden, dass Händler Preise kurzfristig nach oben schrauben, um dann mit scheinbar hohen Rabatten zu locken.
„Konsumenten sollen sich darauf verlassen können, dass angegebene Rabatte tatsächlich einen Vorteil bringen.“Korinna SchumannSozial- und Konsumentenschutzministerin (SPÖ)
"Die Menschen haben ein Recht auf faire Preise und Transparenz an der Kassa", sagt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Sie betont die Notwendigkeit klarer Spielregeln. Konsumenten sollten sich darauf verlassen können, "dass angegebene Rabatte tatsächlich einen Vorteil bringen".
"Die Menschen sind seit Jahren durch hohe Preise belastet, gerade beim Lebensmitteleinkauf zählt jeder Euro", so die Ministerin. Deshalb sei es umso wichtiger, dass Preisaktionen für alle nachvollziehbar und fair sind.
Brisanter Hintergrund: In Österreich erfolgen rund 40 % aller Lebensmitteleinkäufe über Aktionspreise, ein EU-weiter Spitzenwert. In Deutschland sind es nur etwa 12 %. Angesichts der zentralen Rolle von Rabatten bei uns seien verlässliche Preisangaben besonders wichtig.
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt den gesetzten Klags-Schritt: Rabatte müssen sich auf den niedrigsten tatsächlichen Preis der letzten 30 Tage beziehen – andernfalls ist die Bewerbung unzulässig.
Trotz klarer Rechtslage halte sich der Handel nach Einschätzung des Sozialministeriums und des VKI vielfach nicht an das Gesetz. Es sei mit Preisnachlässen geworben worden, die sich nicht auf den günstigsten Preis im letzten Monat, sondern auf erhöhte Vergleichspreise bezogen. Dadurch sei Verbrauchern eine Ersparnis vorgegaukelt worden, die es in diesem Ausmaß in Wahrheit nicht gab.
Diese Praxis untergrabe nicht nur das Vertrauen in Preisangaben, sondern benachteilige auch jene Konsumenten, die besonders auf günstige Angebote angewiesen sind, so das Ministerium.
„Es geht einerseits um das Geld bei jedem Einkauf – und andererseits um Vertrauen und die Sicherheit, dass Preisangaben halten, was sie versprechen.“Korinna SchumannSozial- und Konsumentenschutzministerin (SPÖ)
Die vom VKI eingebrachten Klagen zielen auf Unterlassung: Die Händler sollen verpflichtet werden, keine Nachlässe mehr zu bewerben, die nicht auf dem 30-Tage-Tiefstpreis beruhen.
"Wir möchten erreichen, dass sich alle Beteiligten – Handel wie Konsumentinnen und Konsumenten – auf faire Rahmenbedingungen verlassen können", erklärt Schumann die Zielsetzung: "Es geht einerseits um das Geld bei jedem Einkauf – und andererseits um Vertrauen und die Sicherheit, dass Preisangaben halten, was sie versprechen."