"Höchst bedenklich"

"Aus der Steinzeit" – Shetty kritisiert Scharia-Urteil

Ein Wiener Gericht erkannte einen Schiedsspruch nach islamischem Recht an. Jetzt schlägt Neos-Klubchef Shetty Alarm.
Lukas Leitner
20.08.2025, 19:53
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Das Urteil eines des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen (LGZ) sorgt weiterhin für Wirbel in der Politik. Der Grund: Zwei muslimische Männer hatten vereinbart, vertragliche Streitigkeiten durch ein Scharia-Schiedsgericht klären zu lassen. Dieses "verurteilte" einen der Beteiligten zu einer Strafe von 320.000 Euro.

Der Mann akzeptierte das nicht und wandte sich an das LGZ. Dieses hat aber jetzt entschieden, dass der auf Grundlage der Scharia erlassene Schiedsspruch rechtliche Wirksamkeit in Österreich hat.

"Gefühlt aus der Steinzeit"

Das Urteil wird von Seiten der Politik heftig kritisiert. In einem Beitrag auf Instagram betont Neos-Klubchef Yannick Shetty, dass viele Regeln in der Scharia "frauenverachtend, homophob und gefühlt aus der Steinzeit" seien.

"In Österreich darf es keine Paralleljustiz geben und auch kein Einfallstor dafür. Bei uns gibt es nur eine Rechtsordnung und die fußt auf unserer Verfassung", hält Shetty im Video fest.

Urteil sei "gesellschaftlich höchst bedenklich"

Am Mittwoch legte der Neos-Abgeordnete nach: "Das konkrete Urteil ist juristisch zwar nicht problematisch, gesellschaftlich aber höchst bedenklich. Die Symbolik, dass Scharia-Recht vor einem österreichischen Gericht zur Anwendung kommt, darf kein Präzedenzfall sein und ist meiner Meinung nach keine begrüßenswerte Entwicklung", so der studierte Jurist zu "Heute".

Für Shetty ist klar: "In Österreich gilt die Verfassung – nicht religiöses Recht. Das ist auch die gemeinsame Linie der Bundesregierung."

"Scharia-Recht unterbinden"

"Wo es juristisch Nachschärfungen braucht, etwa im Personenstandsrecht, um die Anerkennung von Scharia-Recht zu unterbinden, arbeiten wir konsequent an Verschärfungen", führt er weiter aus.

Als Neos setze man sich jedenfalls seit Jahren für den Schutz junger Mädchen vor Zwangsheirat und Kinderehen nach Scharia-Recht ein. "Die Kinderehe haben wir bereits in den ersten Wochen der Regierung nach jahrelanger Diskussion verboten – etwas, das frühere Regierungen jahrelang verschlafen haben. An weiteren Nachschärfungen, wie etwa Anpassungen im Personenstandsrecht, arbeitet das Justizministerium an einem Vorschlag", so der Pinke zu "Heute".

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