Erst 15 Jahre alt, aber rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung, Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und krimineller Organisation verurteilt: Ein Jugendlicher mit indischen Wurzeln stand am Freitag vor dem Wiener Landesgericht und muss nun acht Monate unbedingt in Haft (fünf davon verbrachte er aber bereits in U-Haft), während 16 Monate bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesprochen wurden.
Zudem muss der Jugendliche ein Deradikalisierungsprogramm durchlaufen, das er bereits vor dem Urteil begonnen hatte.
Was dem Jugendlichen vorgeworfen wurde, schockiert, und flog auf, weil besorgte Eltern von Schulkollegen sogar beim Verfassungsschutz Alarm schlugen.
Demnach soll der 15-Jährige seinen Schulkollegen Enthauptungs- und Hinrichtungsvideos von Geiseln der Terrororganisation IS vorgespielt, in seinem Schulspind ein Kampfmesser versteckt, Terror-Propaganda-Material gehortet und Kontakt zu drei weiteren IS-Fanatikern aufgenommen haben. Letztere sitzen laut den Ermittlern allesamt bereits in Untersuchungshaft.
Auf Datenträger sollen konkrete Hinweise dazu gefunden worden sein, dass der 15-Jährige zumindest den Gedanken an einen terroristischen Anschlag mit sich herumtrug. Wilde Rache-Gelüste sollen dann ausgebrochen sein, als ein Terrorfan-Kontakt des Schülers festgenommen wurde – es handelte sich offenbar um just jenen ebenfalls 15-Jährigen, der einen Anschlag am Wiener Westbahnhof geplant haben soll.
Seine Festnahme brachte den nun Verurteilten so in Rage, dass er sich das Kampfmesser besorgte und einem Kontakt ankündigte, "Rache zu üben".
Das Messer mit einer Klinge von 18 Zentimetern soll dem 15-Jährigen von einem IS-Fan (20) besorgt worden sein, gegen den sein drittes Verfahren wegen terroristischer Vereinigung läuft und bei dem nach Insider-Angaben keine Deradikalisierung mehr möglich sei.
Der 15-Jährige vertiefte sich daraufhin laut Ermittlungsergebnissen in Anleitungen zu Bombenbau (vor allem Autobomben) und Selbstmordanschlägen. Während er jetzt vor Gericht sagte, er könne so etwas nie tun, beharrte er zuvor bei der Jugendgerichtshilfe, "Recht auf Vergeltung" zu haben.