Bis zu 10 Jahre Haft

IS-Rückkehrerin Maria G. wird der Prozess gemacht

Die junge Salzburgerin schloss sich dem IS an, heiratete zwei Kämpfer – und wollte plötzlich wieder zurück. Jetzt muss sie vor Gericht.
Newsdesk Heute
14.07.2025, 10:41
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Im Dezember 2013 konvertierte Maria G. aus Hallein zum Islam. Die Radikalisierung ging immer weiter, Propagandavideos des Islamischen Staats überzeugten sie schließlich dazu, sich dem Terror-Regime anzuschließen und nach Syrien auszuwandern. Über Chat-Foren kam sie mit einem deutschen Kämpfer in Kontakt, den sie via Skype nach islamischen Ritus heiratete. Im Sommer 2014 reiste sie nach Syrien.

Dort lebte sie mit ihrem Ehemann in von der Terrororganisation kontrollierten Gebieten. Es folgte die Scheidung und eine zweite Ehe mit einem weiteren IS-Kämpfer, aus der zwei Kinder stammen.

Als der Krieg kam, floh sie

2019 kamen die Kämpfe zu ihr nach Hause – und plötzlich wollte Maria G. wieder weg aus dem Kriegsgebiet. Die Jahre davor lebte sie mit finanzieller Unterstützung des IS. Die Staatsanwaltschaft Salzburg legt ihr daher zur Last, durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt zu haben. Zudem habe sie durch ihre Mitwirkung die terroristischen Straftaten mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert.

Nach der Flucht mit ihren zwei Kinder lebte sie einige Jahre in kurdischen Flüchtlingslagern und Gefängnissen. Im Februar 2025 wurde sie – nach langen diplomatischen Bemühungen – zurück nach Österreich geholt. Und dort wird sie sich jetzt verantworten müssen.

10 Jahre Haft drohen

Maria G. ist bislang gerichtlich unbescholten. Sie verantwortet sich im Wesentlichen geständig, bestreitet jedoch, zum Zeitpunkt ihrer Ausreise von der Einstufung des IS als Terrororganisation gewusst zu haben. Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit eines Schöffengerichtes.

Da die Frau im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, hat sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen zu verantworten. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 14.07.2025, 12:01, 14.07.2025, 10:41
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