Jetzt ist es amtlich: Das Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass der "Müllpfand" beim Nova Rock Festival 2024 rechtswidrig war. Der sogenannte Umweltbeitrag von 20 Euro, den alle Besucher vor Ort zahlen mussten, wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erfolgreich geklagt – im Auftrag des Sozial- und Konsumentenschutzministeriums.
Damit bestätigte das OLG die Entscheidung des Erstgerichts Eisenstadt, dass der Abfallbeitrag unzulässig ist (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Worum geht‘s genau? Damit das Festivalgelände nicht zur Müllhalde wird, wurden allen Nova-Rock-Gästen vor Ort 20 Euro Umweltbeitrag in bar abverlangt. Wer später mindestens einen halb vollen Müllsack brachte, bekam aber nur 10 Euro aufs Cashless-Band zurückgebucht – die restlichen 10 Euro wurden einbehalten.
„Konsumentenschutz darf auch bei Großveranstaltungen wie dem Nova Rock nicht auf der Strecke bleiben.“Ulrike Königsberger-LudwigKonsumentenschutz-Staatssekretärin (SPÖ)
Genau das war aus Sicht der Gerichte nicht in Ordnung: Die entsprechende Klausel sei unklar formuliert – es gehe daraus nicht hervor, dass auf jeden Fall 10 Euro Müllgebühr zu zahlen seien.
Zudem sei nicht nachvollziehbar, wofür das Geld genau eingehoben werde. Und: Die Maßeinheit "halbvoller Müllsack" sei zu vage. Zusammengefasst: Die Müll-Gebühr am Nova Rock war laut Einschätzung der Justiz schlicht Mist.
"Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal", sagt Konsumentenschutz-Staatssekretärin Königsberger-Ludwig (SPÖ) zu "Heute": „Konsumentinnen und Konsumenten dürfen auch bei Festivals nicht abgezockt werden." Auch bei Großveranstaltungen wie dem Nova Rock dürfe der Konsumentenschutz nicht auf der Strecke bleiben: "Es braucht hier klare Regeln und keine versteckten Gebühren", erklärt Königsberger-Ludwig.
Auch wenn die Gebühr einem grundsätzlich unterstützenswerten Umweltschutzgedanken Rechnung trage, brauche es Preistransparenz, sagt VKI-Jurist Joachim Kogelmann. "Berechnet ein Unternehmen ein Zusatzentgelt für die im Regelfall ohnehin zu erfüllenden vertraglichen Pflichten – und nicht für Mehrleistungen im Einzelfall – dann ist das grundsätzlich nicht zulässig“, so Kogelmann.
Das Urteil – auch wenn noch nicht rechtskräftig – zeigt jedenfalls: Auch auf Festivals gelten klare Verbraucherschutzregeln. Zusatzgebühren müssen klar und verständlich sein – und dürfen nicht einfach einbehalten werden, ohne dass man genau weiß, warum.