Brisantes Gerichtsurteil

Rechtswidrig! So bekommen Ryanair-Kunden Geld zurück

Zahlreiche Zusatzgebühren bei der irischen Ryanair sind unzulässig. Das hat das Landesgericht Korneuburg entschieden. Das Sozialministerium jubelt.
Robert Zwickelsdorfer
06.05.2025, 05:45

25 Euro für Kleinkinder auf dem Schoß, 55 Euro fürs Einchecken, 15 Euro für den Ausdruck der Bordkarte: So viel müssen Fluggäste der Ryanair derzeit zusätzlich zum Flugticket zahlen. Das könnte sich jetzt aber ändern.

14 von 15 Vertragsklauseln unzulässig

Denn gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat das Sozialministerium ein wichtiges Urteil gegen den irischen Billigflieger erkämpft. Insgesamt 14 von 15 angefochtenen Vertragsklauseln wurden als rechtswidrig eingestuft.

"Weder nachvollziehbar noch sachlich gerechtfertigt"

Laut Gericht waren zentrale Zusatzgebühren weder nachvollziehbar erklärt noch sachlich gerechtfertigt. So seien etwa von der Bordkarten-Ausdruckgebühr ältere und digital weniger versierte Menschen besonders betroffen. Die Gebühr sei daher eine unfaire Belastung.

Staatssekretärin Königsberger-Ludwig sieht "starkes Zeichen"

"Diese Entscheidung ist ein starkes Zeichen: Verbraucherrechte sind kein Spielball von Konzernen. Wer Familien und Reisende mit versteckten Gebühren belastet, dem stellen wir uns entschieden entgegen", begrüßt die im Sozialministerium für Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) das Urteil. "Unser Ziel ist ein Markt, in dem Kundinnen und Kunden auf Transparenz vertrauen können – nicht auf böse Überraschungen."

Extra-Gebühren gut dokumentieren

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und geht nach Berufung von Ryanair in die zweite Instanz. Betroffene Fluggäste sollen jedenfalls schon jetzt zu viel bezahlte Gebühren gut dokumentieren, etwa mit Rechnungen und Belegen, raten die Staatssekretärin und der VKI. Sollte das erstinstanzliche Urteil bestätigt werden, sollen diese Gebühren von der Ryanair zurückgefordert werden.

„Diese Gebühren waren nicht nur rechtlich bedenklich – sie waren unsozial.“
Ulrike Königsberger-LudwigSPÖ-Staatssekretärin im Sozialministerium, zuständig für Konsumentenschutz

Sie ist sich sicher: "Diese Gebühren waren nicht nur rechtlich bedenklich – sie waren unsozial. Besonders ältere Menschen oder Personen ohne digitale Ausstattung werden durch diese Praktiken systematisch benachteiligt. Das ist ein großer Erfolg für Gerechtigkeit im Konsumentenschutz. Wir hoffen daher, dass der Oberste Gerichtshof in der folgenden Instanz dieses Urteil bestätigt."

Königsberger-Ludwig will jedenfalls auch in Zukunft mit voller Entschlossenheit gegen intransparente Geschäftsmodelle vorgehen: "Verbraucherschutz darf kein Feigenblatt sein, sondern muss wirksam durchgesetzt werden. Verfahren wie dieses zeigen, dass sich der Einsatz lohnt – für einen Markt, in dem Fairness kein Zufall ist."

Ausgedruckte Bordkarten ab November Geschichte

Zumindest die Gebühr für ausgedruckte Bordkarten sollte bald Geschichte sein. Denn mit 3. November schafft die Ryanair Papier-Tickets ab. Dann gelten nur mehr elektronische Boardingpässe am Smartphone. Die Fluglinie verspricht aber, man werde bereits eingecheckten Passagieren, deren Handy kaputt ist oder einen leeren Akku hat, ohne Extragebühr weiterhelfen.

{title && {title} } bob, {title && {title} } Akt. 06.05.2025, 09:30, 06.05.2025, 05:45
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