Peinlicher Fehler

Urteile unwirksam! Mega-Panne bei Grasser-Prozess

Dem Obersten Gerichtshof ist ein weiterer Fehler im Endlosverfahren um Ex-Finanzminister Grasser passiert. Die geschickten Urteile sind unwirksam.
Heute Politik
05.05.2025, 20:25

Eigentlich hätte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser schon seine Haft antreten sollen, bzw. die Frist dazu würde noch laufen. Doch daraus wurde nichts, denn der Oberste Gerichtshof (OGH) verpasste vor rund zwei Wochen das Datum, an dem die Urteile auszuschicken waren– "Heute" berichtete.

Fehler am Urteil

Mittlerweile sind diese aber bei den Parteien angekommen, doch erneut nicht ohne Probleme. Denn im Dokument steht das falsche Datum und das hat Folgen.

"Die bereits zugestellten – in Bezug auf Ordnungsnummer und Entscheidungsdatum nicht der Urschrift entsprechenden – Ausfertigungen sind damit gegenstandslos", so das Höchstgericht in den Briefen am Montag, den die "Krone" zitiert.

Auf den Urteilen aus der Vorwoche ist dabei tatsächlich auf Seite 212 zu lesen "Oberster Gerichtshof. Wien, am 20. März 2025". Dabei handelt es sich aber nicht um den Tag, an dem der Prozess endete, sondern erst begonnen hatte, so die "Krone". Die Urteile, also dass Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, gab es erst fünf Tage später – am 25. März.

Frist startet von vorn

Wie sich die erneute Panne auf die bereits ausgestellte Aufforderung zum Haftantritt auswirkt, ist offen. Das Erstgericht musste immerhin auf die Ausfertigung der Urteile warten, um diese übermittel zu können. Das basierte aber auf den falschen Dokumenten, die nun korrigiert wurden.

"Der Richter wird gut beraten sein, die Aufforderungen erneut auszuschicken", erklärte ein Insider gegenüber der "Krone". Die 30-tägige Frist, um die Haftstrafe anzutreten, würde für Grasser zudem wieder von vorn beginnen.

{title && {title} } pol, {title && {title} } Akt. 05.05.2025, 21:00, 05.05.2025, 20:25
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