Die chinesische Online-Plattform Temu wurde Mitte 2022 gegründet. Seitdem verzeichnet sie ein rasantes Wachstum. Sie bietet Produkte im Billigsegment mit teils aggressiver Verkaufsstrategie an. In Österreich wird sie von der Whaleco Technology Limited mit Sitz im irischen Dublin betrieben. Mittlerweile treffen rund 30.000 Temu-Sendungen täglich (!) in Österreich ein.
Immer wieder war die Ramschplattform ins Visier der Konsumentenschützer des VKI und des zuständigen Konsumentenschutzministeriums geraten. Bereits 2024 musste sie drei außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgeben. Darin verpflichteten sich die Chinesen, unzulässige AGB-Klauseln zu streichen, vollständige Informationen über Händler offenzulegen und leicht zugängliche Kontaktmöglichkeiten für Konsumenten bereitzustellen.
Zusätzlich brachte der Handelsverband im September des Vorjahres eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde ein. Im Oktober leitete dann auch die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen Temu ein, um mögliche Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) zu prüfen. Dabei forderte sie insbesondere Informationen über Händler, die illegale oder gefährliche Produkte auf der Plattform anbieten.
Erst im Mai dieses Jahres verpflichtete sich Temu gegenüber dem deutschen "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) in einer weiteren Unterlassungserklärung dazu, keine manipulativen Kaufanreize mehr zu setzen – insbesondere keine Mechanismen, die gezielt Jugendliche zum Kauf verleiten.
Und jetzt gibt es schon wieder Troubles mit der Plattform. Der VKI hat Verbandsklage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Sie richtet sich gegen die Betreiberin von Temu wegen möglicher Verstöße gegen das DSA. Konkret geht es einerseits um Artikel 27. Demnach sei die Transparenz der Empfehlungssysteme mangelhaft. Temu listet zwar Kriterien wie den Kauf- und Suchverlauf als Einflussfaktoren, bleibt aber die Gewichtung und Wirkung dieser Kriterien schuldig.
Ebenso inkriminiert wird Artikel 28. So würden Schutzmaßnahmen für Minderjährige fehlen. Denn trotz massiver Bewerbung auf TikTok mit einer überproportional jungen Zielgruppe erfolgt keine Altersabfrage. Das heißt: Minderjährige könnten frei zugänglich gefährliche Produkte wie Klappmesser oder aber auch verstörende Inhalte oder sexualisierte Produkte einsehen und erwerben. Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass Temu gegen das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz verstoßen habe.
„Wer hier Geschäfte machen will, muss sich an unsere Spielregeln halten.“Ulrike Königsberger-LudwigStaatssekretärin für Gesundheit, Tier- und Konsumentenschutz (SPÖ)
Die Zustellung der Klage ist aufgrund des Firmensitzes zwar noch ausständig. Klar ist deren Ziel: die künftige Unterlassung der beanstandeten Geschäftspraktiken.
"Österreich ist kein Markt für unfairen Wettbewerb. Wer hier Geschäfte machen will, muss sich an unsere Spielregeln halten. Auch große Online-Plattformen wie Temu", sagt die zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im "Heute"-Gespräch. "Der heimische Handel hat es nicht verdient, durch Dumpingpreise unter Druck zu geraten."
"Und wenn junge Menschen gezielt manipuliert werden, ist für uns eine klare Grenze erreicht. Konsumentenschutz gilt online genauso wie offline. Und dafür setzen wir uns ein", betont die SPÖ-Politikerin.
"Temu sei bestrebt, "alle geltenden Gesetze in den Märkten, in denen wir tätig sind, einzuhalten", so ein Unternehmenssprecher. Nachsatz: "Bei Temu nehmen wir Transparenz und Verbraucherschutz sehr ernst. Wir sind weiterhin offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem VKI, um diese Themen zu adressieren."