Eine Frau wollte eine Fahrt zum Flughafen Zürich offenbar günstiger bekommen. Dafür griff sie zu einem bereits verwendeten Ticket des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) – und manipulierte dessen Entwertung. Am Ende wurde aus einer Ersparnis von rund 11 Euro allerdings eine Rechnung von umgerechnet rund 1.004 Euro. Das Einzelbillett hatte 8,90 Franken, also rund 9 Euro, gekostet. Die Frau hatte es bereits im Dezember 2025 verwendet, berichtet "20 Minuten".
Danach entfernte sie nach Angaben des Untersuchungsamts Uznach die handschriftliche Entwertung mechanisch vom Ticket. Dadurch sollte es möglich werden, den Fahrschein erneut zu entwerten. Am 2. Februar 2026 kam das manipulierte Ticket am Bahnhof Pfäffikon erneut zum Einsatz. Von dort fuhr die Frau damit zum Flughafen Zürich. Der Wert der erschlichenen Fahrt wurde mit 10 Franken, also rund 11 Euro, angegeben.
Die Manipulation blieb jedoch nicht unbemerkt. Das Untersuchungsamt wertete das Vorgehen als Urkundenfälschung. Zusätzlich wurde die neuerliche Verwendung des Fahrscheins als geringfügiges Erschleichen einer Leistung eingestuft. Damit wurde der Versuch, rund 11 Euro für die Fahrt zu sparen, für die Frau deutlich teurer. Das Untersuchungsamt verhängte eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu jeweils 50 Franken.
Das entspricht insgesamt 500 Franken oder rund 528 Euro. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich muss die Frau eine Busse von 300 Franken bezahlen. Das sind umgerechnet rund 317 Euro. Dazu kommen weitere Kosten.
Die Staatsanwaltschaft verrechnete 350 Franken, also rund 370 Euro, während für die Polizei 300 Franken beziehungsweise rund 317 Euro anfielen. In Summe beläuft sich die Rechnung damit auf 950 Franken – rund 1.004 Euro.
Der ursprüngliche Fahrpreis von 10 Franken beziehungsweise rund 11 Euro steht damit einer Gesamtsumme von rund 1.004 Euro gegenüber. Die Differenz zwischen dem Wert der Fahrt und den späteren Kosten beträgt somit etwa 994 Euro.
Auch die einzelnen Beträge zeigen, wie stark die zusätzlichen Kosten ins Gewicht fallen: Die Geldstrafe entspricht rund 528 Euro, die zusätzliche Strafe rund 317 Euro, die Staatsanwaltschaftskosten rund 370 Euro und die Polizeikosten ebenfalls rund 317 Euro.