Heute wird es ernst: Nach einer wahnsinnigen Amokfahrt durch den oberösterreichischen Zentralraum muss sich ein 20-Jähriger in Wels vor einem Geschworenensenat verantworten. Die Anklage: versuchter Mord in mehreren Fällen.
Die Verfolgungsjagd machte Schlagzeilen: Laut Staatsanwaltschaft soll der junge Lenker ohne Führerschein und mit einem nicht zugelassenen Auto unterwegs gewesen sein. Neben ihm im Wagen: seine Freundin. Als ihn eine Polizeistreife kontrollieren wollte, trat er aufs Gas und raste davon.
Im dichten Nebel raste er mit bis zu 250 km/h durch den oberösterreichischen Zentralraum, erst auf der Innkreisautobahn (A8) Richtung Passau (Deutschland). Nach mehreren laut Polizei "sehr gefährlichen Überholvorgängen" führte die Flucht den jungen Mann zurück Richtung Linz.
Die Liste der gefährlichen Situationen ist lang: Überholen am Pannenstreifen, extremes Auffahren auf andere Fahrzeuge, Überholen in Baustellenbereichen und gefährliche Manöver im Gegenverkehr. Dabei habe der Angeklagte mehrere Fahrzeuglenker, Polizeibeamte und seine Beifahrerin massiv gefährdet.
Die Flucht endete in einem Auffahrunfall. Die Begleiterin erlitt laut Staatsanwaltschaft einen Wirbelbruch und Verletzungen an der Bauchspeicheldrüse. Eine Beamtin einer Zivilstreife, die in die Verfolgung eingebunden war, wurde ebenfalls schwer verletzt – auch sie mit Wirbelbruch und schweren inneren Verletzungen. Mehrere Fahrzeuge wurden zerstört, Trümmerteile flogen auf die Gegenfahrbahn. Der 20-Jährige saß seitdem in U-Haft.
Die Staatsanwaltschaft sieht in den Taten weit mehr als bloße Verkehrsdelikte. Der Angeklagte habe "ernstlich für möglich gehalten", dass durch seine Fahrweise Menschen getötet werden könnten – und habe "sich billigend damit abgefunden". Deshalb wird ihm versuchter Mord in mehreren Fällen vorgeworfen.
Der Strafrahmen ist hoch: Weil der Mann noch nicht 21 Jahre alt ist, kommt das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung. Heißt: Dem Angeklagten drohen zehn bis maximal 20 Jahre Haft. Der Prozess ist bis in die Abendstunden angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.