"Wir hungern seit Wochen"

AMS streicht ihm Geld – Vater droht jetzt Gefängnis!

Thomas H. hat kein Geld, kein Essen, keine Chance – und soll nun auch noch ins Gefängnis. Sein Vorwurf: Das AMS hat ihn im Stich gelassen.
Christoph Weichsler
07.05.2025, 05:30
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Thomas H. (38) – Name von der Redaktion geändert – wirkt müde, erschöpft, wütend. Der dreifache Vater ist am Ende seiner Kräfte. "Ich wollte arbeiten, ich habe mich bemüht – und werde dafür bestraft", sagt er zu "Heute". Seine Familie hat kein Geld mehr, kein Internet, keinen Strom. "Die Kinder fragen, warum nichts zu essen im Kühlschrank ist."

Bewerbung statt Behördentermin – dann kam der Schock

Der Auslöser, so schildert es Thomas H., war ein Vorstellungsgespräch am 27. Februar – exakt an jenem Tag, an dem er auch einen AMS-Termin gehabt hätte. "Ich habe über die eAMS-Plattform informiert und danach auch telefonisch Rücksprache gehalten. Mir wurde gesagt, wenn ich die Bestätigung vorlege, passiert nichts", beteuert er.

Trotzdem wurde laut Thomas H. die Zahlung eingestellt. Die Folge: Strom abgedreht, Mahnungen flattern ins Haus. "Ich konnte nichts mehr bezahlen. Wir standen ohne einen einzigen Cent da." Der Familienvater legt Mahnungen vor, die seine finanzielle Notlage belegen sollen.

Verzweiflung wird zum Albtraum – Haft droht wegen Strafe

Als wäre das alles nicht genug, erzählt Thomas H., dass er wegen eines medizinischen Notfalls zu schnell gefahren sei. Die Strafe konnte er nicht begleichen – jetzt soll er deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. "Wir haben alles verloren – und ich soll jetzt ins Gefängnis, nur weil ich mich bemüht habe?", fragt er verzweifelt.

AMS stellt klar: Verpflichtende Meldung versäumt

Auf "Heute"-Anfrage erklärt das AMS Niederösterreich den Fall aus seiner Sicht: Es stimme, dass Thomas H. den Termin am 27. Februar wegen eines Bewerbungsgesprächs nicht wahrnehmen konnte. Die entsprechende Bestätigung wurde im Nachhinein übermittelt. Daher wurde dieser eine Termin nicht negativ bewertet.

Wie das AMS betont, sei nicht die Terminversäumnis der Grund für die Einstellung des Leistungsbezugs, sondern das Fehlen einer verpflichtenden persönlichen Wiedermeldung. Er hätte also diesen verpassten Termin persönlich nachholen müssen. Diese sei gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Leistungsbezug unterbrochen wurde – eine digitale oder telefonische Kontaktaufnahme reiche dafür nicht aus.

Geld erst nach persönlichem Erscheinen wieder ausbezahlt

Thomas H. hatte laut AMS am 6. März über das eAMS-Konto angekündigt, am 7. März ins AMS zu kommen – erschien aber nicht. Erst am 4. April sei er wieder persönlich vorbeigekommen. Ab diesem Tag wurde das Arbeitslosengeld wieder ausbezahlt.

Der Einspruch, den Thomas H. am 14. April eingebracht hatte, wurde mit Bescheid vom 28. April abgewiesen. Das AMS verweist darauf, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe eingehalten wurden.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 06.06.2025, 09:32, 07.05.2025, 05:30
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