Neue Eskalation im norwegischen Royal-Skandal! Eigentlich konnte Marius Borg Høiby am Montag aufatmen. Das Bezirksgericht Oslo entschied, dass seine Untersuchungshaft nicht länger verlängert werden soll.
Doch die Staatsanwaltschaft will den 29-Jährigen nicht auf freien Fuß lassen. Sie hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt und verlangt, dass Høiby vorerst weiterhin seine elektronische Fußfessel tragen muss.
Hinter dem Streit steckt vor allem die Sorge, dass Høiby erneut straffällig werden könnte.
Bereits in früheren Gerichtsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass insbesondere gegenüber einer früheren Partnerin weiterhin eine Wiederholungsgefahr bestehe.
Dabei geht es um jene Frau, die in norwegischen Medien als "Frogner-Frau" bezeichnet wird. Gegenüber ihr besteht ein Kontaktverbot.
Die Ermittler befürchten, dass Høiby nach einer Freilassung erneut versuchen könnte, Kontakt zu seiner Ex-Freundin aufzunehmen. Daraus könnten nach Einschätzung der Anklagebehörde weitere Straftaten entstehen.
Høiby selbst bestreitet, dass eine solche Gefahr besteht.
Dabei hat der 29-Jährige während seines Hausarrests offenbar Fortschritte gemacht.
Seit Juli lebt er unter elektronischer Überwachung auf dem königlichen Anwesen Skaugum. Er muss regelmäßig Drogentests absolvieren und an Gesprächen eines Gewaltpräventionsprogramms teilnehmen. Die Kontrollen können unangekündigt stattfinden.
Bereits bei einer früheren Haftprüfung räumte eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein, dass es positive Entwicklungen gebe. Høiby habe seine Auflagen eingehalten und auf Drogen verzichtet. Für die Ermittler reichte das damals allerdings nicht aus.
Sie argumentierten, dass die bisherige Zeit unter strengen Kontrollen zu kurz sei, um eine ausreichend gesunkene Wiederholungsgefahr feststellen zu können.
Høibys Anwälte sehen die Lage völlig anders.
Sie betonen, dass ihr Mandant die Regeln eingehalten habe und keine ausreichenden Gründe für eine weitere Untersuchungshaft vorlägen.
Die Verteidigung hält die fortgesetzten Einschränkungen für unverhältnismäßig. Zuletzt bezeichnete Anwalt Daniel Storrvik die Situation seines Mandanten sogar als "unerträglich". Das Bezirksgericht Oslo gab der Verteidigung am Montag recht.
Die Staatsanwaltschaft will diese Entscheidung nun von einer höheren Instanz überprüfen lassen.
Høiby wurde im Juni unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und häuslicher Gewalt erstinstanzlich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Er bestreitet wesentliche Teile der Taten und hat gegen mehrere Schuldsprüche Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft wiederum hält das verhängte Strafmaß für zu niedrig.
Der Berufungsprozess soll im Februar 2027 beginnen.