Damit hatte wohl nicht jeder gerechnet! Marius Borg Høiby, der Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit (53), hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt.
Wie unter anderem die norwegischen Medien "VG" und "Aftenposten" berichten, hat das Bezirksgericht Oslo am Montagnachmittag entschieden, die Untersuchungshaft des 29-Jährigen nicht weiter zu verlängern.
Für Høiby bedeutet das: Er soll wieder auf freien Fuß kommen. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Sein Anwalt Daniel Storrvik zeigte sich nach der Entscheidung zufrieden: "Marius ist glücklich und erleichtert", erklärte er gegenüber der norwegischen Zeitung "VG".
Gleichzeitig betonte der Verteidiger, dass sein Mandant die Entscheidung mit Zurückhaltung aufnehme. Schließlich sei das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, gegen den Beschluss vorzugehen. Sie beantragt außerdem, dass Høiby bis zur Entscheidung über die Beschwerde weiterhin in Untersuchungshaft bleibt.
Ob der 29-Jährige seine elektronische Fußfessel tatsächlich sofort ablegen darf, ist deshalb noch offen.
Seit Februar befindet sich Høiby in Untersuchungshaft. Zunächst saß er mehrere Monate im Gefängnis, ehe er im Juli auf das Anwesen Skaugum übersiedeln durfte.
Dort lebte er mit einer elektronischen Fußfessel in einem eigenen Haus auf dem Grundstück seiner Mutter Mette-Marit und ihres Ehemannes Haakon.
Seine Bewegungsfreiheit war stark eingeschränkt. Ohne Genehmigung durfte er sein Haus und die unmittelbar angrenzende Terrasse nicht verlassen. Zuletzt hatte sich der 29-Jährige zunehmend gegen diese Bedingungen gewehrt.
Sein Anwalt bezeichnete die Situation vor der Gerichtsverhandlung als "unerträglich". Besonders die Isolation mache seinem Mandanten schwer zu schaffen.
Die Verteidigung argumentierte außerdem, dass Høiby die Auflagen eingehalten und während der vergangenen Monate keine neuen Straftaten begangen habe.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Situation allerdings anders.
Sie hatte beantragt, die Untersuchungshaft um weitere vier Wochen zu verlängern. Begründet wurde dies mit der Sorge, dass Høiby nach seiner Freilassung erneut straffällig werden könnte.
Vor Gericht wurden am Montag auch ein Mitarbeiter der norwegischen Strafvollzugsbehörde sowie ein medizinischer Behandler angehört. Teile der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Bezirksgericht folgte schließlich der Argumentation der Verteidigung.
Der juristische Streit ist damit keineswegs beendet.
Im Juni wurde Høiby unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, häuslicher Gewalt und Verstößen gegen ein Kontaktverbot zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. In zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen.
Der Sohn von Mette-Marit bestreitet wesentliche Teile der Taten und hat gegen mehrere Schuldsprüche Berufung eingelegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Die Berufungsverhandlung soll im Februar 2027 beginnen.