Im norwegischen Royal-Skandal gibt es eine neue Wendung! Während Marius Borg Høiby weiterhin auf eine endgültige Entscheidung über seine Freilassung wartet, werden immer mehr Details über seinen eingeschränkten Alltag bekannt.
Seit Juli lebt der 29-Jährige nicht mehr in einer gewöhnlichen Gefängniszelle, sondern in einem separaten Haus auf dem Anwesen Skaugum. Dort wohnen auch seine Mutter Mette-Marit (53) und Kronprinz Haakon (53).
Doch von einem Leben in Freiheit kann keine Rede sein.
Høiby steht unter elektronischer Überwachung und darf sein Haus grundsätzlich nur mit Genehmigung verlassen. Auch sein Aufenthalt im Freien ist stark eingeschränkt.
Besonders ungewöhnlich: Selbst die Garage seines Hauses darf er laut norwegischen Medien nicht ohne Weiteres betreten.
Seine Mutter darf der 29-Jährige täglich für bis zu drei Stunden besuchen. Darüber hinaus bestimmen strenge Auflagen seinen Alltag.
Für Høiby wird die Situation offenbar zunehmend zur Belastung.
Vor der jüngsten Gerichtsentscheidung machte sein Verteidiger Daniel Storrvik deutlich, wie schwierig die vergangenen Monate für seinen Mandanten gewesen seien.
Die Haftbedingungen seien mittlerweile "unerträglich", argumentierte der Anwalt. Besonders die weitgehende Isolation stehe dabei im Mittelpunkt.
Vor Gericht wurden auch ein medizinischer Behandler sowie ein Mitarbeiter der norwegischen Strafvollzugsbehörde angehört.
Welche konkreten gesundheitlichen Auswirkungen die Haftbedingungen auf Høiby haben, wurde öffentlich nicht näher erläutert.
Die Verteidigung betonte außerdem, dass der 29-Jährige die Auflagen eingehalten habe.
Am Montag (2. November) folgte das Bezirksgericht Oslo schließlich dem Antrag der Verteidigung und entschied, die Untersuchungshaft nicht weiter zu verlängern.
Høibys Anwalt erklärte anschließend, sein Mandant sei über die Entscheidung "glücklich und erleichtert".
Doch die Freude könnte nur von kurzer Dauer sein.
Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und beantragte, dass der 29-Jährige bis zur Entscheidung der nächsten Instanz weiterhin unter den bisherigen Auflagen bleiben muss.
Høiby wurde im Juni unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und häuslicher Gewalt erstinstanzlich zu vier Jahren Haft verurteilt. Er bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe und hat gegen mehrere Schuldsprüche Berufung eingelegt.
Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Für Februar 2027 ist die Berufungsverhandlung vorgesehen. Bis dahin bleibt offen, unter welchen Bedingungen Høiby leben darf.
Ob er die elektronische Fußfessel tatsächlich bald ablegen kann, hängt nun von der nächsten Gerichtsentscheidung ab.