Wegen 355,02 Euro wartete am Linzer Flughafen plötzlich nicht nur Bodenpersonal auf eine Ryanair-Maschine: Weil ein Flug nach Palma de Mallorca im Sommer 2024 mit deutlicher Verspätung abhob, konnte eine Frau nicht wie geplant in den Urlaub starten und musste auf einen teureren Ersatzflug ausweichen. Auf den Kosten blieb sie aber sitzen.
Die Kanzlei "Florianer Anwälte" aus St. Florian bei Linz vertritt die Frau. "Wir haben Ryanair geklagt, aber sie haben nicht gezahlt", erklärt Anwalt Georg Wageneder gegenüber "Heute". Laut dem Juristen eher ungewöhnlich – in der Regel würden solche Beträge schon beglichen werden.
Also wurde schließlich, so die Anwälte, die Exekution eingeleitet: "Grundsätzlich kann alles von Wert gepfändet werden", erklärt Wageneder. Aber: "Nachdem es ein irisches Unternehmen ist, muss man schauen, was in Österreich greifbar ist." In diesem Fall fiel die Wahl auf eine Maschine der Airline, die am Montag in Hörsching landete.
Ryanair hingegen dementiert diese Causa. Von der Fluglinie heißt es: "Das ist nicht wahr. Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet. Alle Berichte, die etwas anderes behaupten, sind sachlich falsch."
Die Kanzlei bleibt bei ihrer Version. Eine Mitarbeiterin der Kanzlei wartete anscheinend am Flughafen in Hörsching gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher auf das Objekt der Begierde. Erst sprachen sie dann mit dem Piloten: "Bargeld gibt's offenbar keines bei Ryanair", scherzt Wageneder. Andere Zahlungsarten akzeptiere der Gerichtsvollzieher nicht – der Pilot konnte die Summe also nicht bezahlen. Also "ist geschaut worden, was da ist".
Schließlich bekam das Flugzeug laut Kanzlei einen sogenannten Kuckuck – ein offizielles Pfändungspickerl. Ryanair dürfe damit über das Flugzeug nicht verfügen, etwa es verkaufen. Aber: Abheben darf das Flugzeug sehr wohl – laut Wageneder ist das am Montag auch wieder passiert.