OGH fällte Entscheidung

OP am falschen Finger! Frau bekommt kein Schmerzengeld

Der Oberste Gerichtshof verweigert einer Dame, die am flaschen Finger operiert wurde das Schmerzengeld. Der Eingriff hätten den Finger besser gemacht.
Österreich Heute
10.03.2026, 12:00
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Am Mittelfinger hätte eine Patientin operiert werden sollen, doch der Arzt behandelte versehentlich den Ringfinger. Die Frau klagte auf Schadenersatz – ohne Erfolg. Laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) ist der Eingriff medizinisch korrekt verlaufen und habe der Patientin letztlich Vorteile gebracht.

Klage auf 5.000 Euro Schmerzengeld

Die Klägerin litt an einer Einengung der Beugesehnen am Mittelfinger und Ringfinger rechts. Sie wollte nur den Mittelfinger operieren lassen. Elf Tage lang hatte sie Schmerzen, zudem blieb eine 1,5 cm lange Narbe am Ringfinger. Bezirks- und Landesgericht (Braunau und Ried im Innkreis) wiesen die Klage auf 5000 Euro Schmerzengeld ab, da das "Schnappen" des Ringfingers behoben wurde und die Beweglichkeit nun besser sei.

OGH bestätigt Urteil

Im Schadenersatzrecht wird geprüft, was ohne Fehlverhalten passiert wäre („rechtmäßiges Alternativverhalten“). Hätte der Ringfinger die OP nicht bekommen, hätte die Patientin unter mehr Schmerzen gelitten. Das Landesgericht ließ die Revision an den OGH zu, um zu klären, ob bei einer ohne Einwilligung erfolgten, aber medizinisch erfolgreichen Behandlung Schadenersatz entfällt. Der OGH bestätigte die Vorinstanzen: Da der Eingriff den Ringfinger schmerzlindernd verbesserte, entfällt das Schmerzengeld, wie die "Presse" berichtet.

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