Der Mann aus Walding (Bez. Urfahr-Umgebung) wollte seinem Kind beim Lernen unter die Arme greifen. Was er nicht bedachte: Der Vertrag, den er abschloss, war unbefristet.
Die Folge: Das Unternehmen buchte jedes Monat 477 Euro ab – in Summe 1.908 Euro. Die Schülerin hatte aber nur fünf Einheiten Nachhilfe zum Preis von 173,95 in Anspruch genommen.
Der Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Experten wiesen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters hin: Dort heißt es, dass nach Ende der Laufzeit das ungenutzte Kontingent an Stunden nicht weiter verwendet werden könne. Eine Rückerstattung sei ausgeschlossen – eine unzulässige Vertragsklausel, so die Konsumentenschützer.
Sie konfrontierten die Firma damit. Letztendlich konnte sich der Oberösterreicher freuen: Er bekam die zu viel bezahlte Summe – 1.734,05 Euro – rückerstattet.
Die Warnung an Liebeshungrige ist eindringlich: Fake-Profile auf Erotik-Portalen nehmen zu. Die AK Oberösterreich hat das Online-Angebot unter die Lupe genommen.
Trauriger Beleg für die Gefahren: 442 Betroffene haben sich im vergangenen Jahr mit einschlägigen Fragen an die Konsumentenschützer gewandt. Essenziell: Ist man im Internet fündig geworden, muss man sich den jeweiligen Vertrag vor einem Abschluss genau durchlesen und die AGB ebenfalls.