Am Valentinstag (14. Februar) wird traditionell die innige Zweisamkeit gefeiert. Was aber, wenn man alleine ist und das ändern möchte? Mehr und mehr Menschen nutzen Internet-Plattformen und Dating-Apps, um einen Partner zu finden.
Die Suche birgt allerdings Risiken. Trauriger Beleg: 442 Betroffene haben sich im vergangenen Jahr mit Fragen an die Arbeiterkammer Oberösterreich gewandt. Die Konsumentenschützer nehmen das zum Anlass für Tipps, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.
Angesichts des riesigen Angebots empfehlen die Experten: Man sollte sich zunächst überlegen, was man möchte – jemanden fürs Leben, einen Begleiter bei Hobbys oder ein schnelles Abenteuer.
Ist man fündig geworden, ist es ratsam, sich den Vertrag vor einem Abschluss genau durchzulesen und die AGB ebenfalls. Worauf man besonders achten muss: die Kosten, die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten.
Wichtig zu wissen: Bei online abgeschlossenen Verbraucherverträgen besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Im Fall einer fehlenden oder inkorrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich diese Frist auf ein Jahr und zwei Wochen.
Viele Konditionen sehen vor, dass der zunächst befristete Vertrag länger läuft, wenn er nicht zeitgerecht vor Ablauf gekündigt wird. Laut Konsumentenschutzgesetz müssen Unternehmen rechtzeitig und klar über eine bevorstehende Verlängerung informieren – in einer separaten Nachricht und mit einem Hinweis in den Vertragsbedingungen.
Die AK berichtet von einem besorgniserregenden Trend: Dabei werden vermeintliche Profile in Wahrheit von Mitarbeitern eines Portals oder einer KI betreut. Die Kritik: Für Kunden ist das nicht immer klar erkennbar. Teilweise werden sie sogar ermutigt, virtuelle Währungen zu kaufen, um die Gesprächsmöglichkeit aufrechtzuerhalten.
Unternehmen sind jedoch verpflichtet, derartige Profile entsprechend zu kennzeichnen, betont die Kammer. In den Geschäftsbedingungen versteckt, reicht das nicht aus. Man sollte daher auf entsprechende Hinweise oder bestimmte Symbole achten.
Weitere Infos und Musterbriefe für Rücktritt oder Einspruch sind auf ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz zu finden.