Auf das Landesgericht in Wiener Neustadt werden am Dienstag wohl zahlreiche Medienvertreter und Interessierte blicken. Der Grund: der Prozessstart gegen Beran A. und einen befreundeten Islamisten.
Rückblick: Im August 2024 sollte US-Superstar Taylor Swift drei Konzerte im Wiener Ernst-Happel-Stadion geben. Die Mega-Veranstaltungen mit insgesamt 170.000 Fans fielen jedoch einem Anschlagsplan zum Opfer. Stunden vor Beginn wurde der damals 19-jährige Beran A. in seinem Elternhaus in Ternitz (NÖ) festgenommen.
Er soll ein wahres Blutbad geplant haben. Mit einem Auto sollten Fans vor dem Stadion über den Haufen gefahren werden. Auch mit Sprengstoff und einem Messer sollte getötet werden. Zuvor habe der heute 21-Jährige einen Treueschwur auf den IS abgelegt.
Es soll jedoch nicht der erste Anschlagsplan des Österreichers mit mazedonisch-albanischen Wurzeln gewesen sein. Ermittlern zufolge habe er bereits im Februar 2024 in Dubai zeitgleich mit den Gleichgesinnten Hasan E. in Saudi-Arabien und Arda K. in Istanbul Attentate verüben wollen. Beran A. und Arda K. setzten ihr Vorhaben jedoch nicht in die Tat um. "Ich traue mich zu stechen, aber noch nicht zu sterben", soll der 21-Jährige geschrieben haben. Der Dritte im Bunde schlug jedoch in Mekka zu und wurde festgenommen. Ihm dort sogar die Todesstrafe.
Für beide geplanten Anschläge muss sich Beran A. nun vor Gericht verantworten. Schuldig bekennen wird er sich jedoch nicht in allen Anklagepunkten, wie seine Anwältin Anna Mair gegenüber "Profil" verriet. Demnach wolle er ein Teilgeständnis ablegen.
Das heißt konkret: Beran A. wird sich zu seinem Anschlagsplan auf das Taylor-Swift-Konzert schuldig bekennen, nicht aber zu dem Dreifach-Anschlag im Ausland. Seine Anwältin betonte, dass sie sich immer eng an der Beweislage orientiere. Die Juristin wolle "die Geschworenen sicher nicht für dumm verkaufen". Ihr Mandant sei nicht unschuldig und habe sich "damals radikalisiert". Dennoch wolle Mair dem Gericht den "Menschen zeigen, der er heute ist".
Besonders brisant: Die Anwältin glaubt, dass Beran A. nach ein paar Jahren wieder ein freier Mann sein könnte. Im Fall rund um den Swift-Anschlag werde dem 21-Jährigen die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen – bis zu zehn Jahre Haft drohen. Mair meinte, dass ihr Mandant bereits zwei Jahre in U-Haft verbracht hatte. Zudem sei er geständig, ohne Vorstrafe und falle unter die Jugendgerichtsbarkeit. Somit könnte Beran A. nur wenige Jahre sitzen müssen.
Härter könnte es den 21-Jährigen in der Causa um den Anschlag seines Bekannten in Mekka treffen. Hier werde ihm laut dem "Profil"-Bericht psychische Beitragstäterschaft an einem terroristischen Mordversuch vorgeworfen. Laut österreichischem Strafrecht erwartet einen Beitragstäter die gleiche Strafe wie den Haupttäter selbst. Im Falle einer Verurteilung drohen also 20 Jahre Haft.
Hier wies Mair darauf hin, dass Hasan E. die treibende Kraft hinter den Anschlagsplänen gewesen sei. Ihr Mandant habe ihn gar nicht bestärken müssen. Zudem würden eindeutige Beweise für einen Mordversuch aus Saudi-Arabien fehlen. Gegen Hasan E. gebe es noch immer keine Anklage, so die Anwältin. Sie wolle die Mekka-Anklage bekämpfen und Beran A. eine lange Haftstrafe ersparen. Mair sagte, dass sie per Eid dazu verpflichtet sei, "das Beste für meine Mandanten zu erreichen". Für den Beschuldigten und seinen Mitangeklagten gilt die Unschuldsvermutung.