Alles andere als pudelwohl fühlte sich die Mitarbeiterin einer Wiener Anwaltskanzlei. Als die Frau im Büro einen Hund streichelte, kam ihr Chef dazu und kraulte ebenfalls das Tier. Der Pudel gehörte der Freundin des Anwalts. Doch die Streicheleinheiten sollten mit einer Beschwerde enden. Denn als die Frau erklärte, dass der Hund sehr zutraulich sei, antwortete der Anwalt, dass wohl auch ihre Tanzpartner zutraulich seien und ihr ebenfalls "alle Körperteile entgegenstrecken" würden.
Das Arbeits- und Sozialgericht sprach der Mitarbeiterin daraufhin 1.000 Euro Schadenersatz wegen sexueller Belästigung zu. Der Anwalt soll weiters Aussagen wie "Sie müssen nicht vor mir knien" getätigt haben. Diese wurden vom Gericht jedoch nicht als sexuelle Anspielungen gewertet. In dem Fall war die Mitarbeiterin neben dem Schreibtisch des Anwalts in die Hocke gegangen, woraufhin er die Aussage tätigte und ihr einen Sessel anbot.
„"Ich möchte festhalten, dass ich kein frischer Frühlingsduft bin, den man gelegentlich unverbindlich genießt, und der Thermostat unserer Beziehung nicht in Ihrem Alleineigentum steht. Auch das ist nicht wertschätzend."“
Als die Rechtsanwärterin kein eigenes Arbeitszimmer bekam, bat sie ihren Chef sie zu kündigen. Dieser lehnte jedoch ab. Daraufhin konfrontierte, laut "Presse", die Mitarbeiterin den Anwalt mit seinem Verhalten. "Das für mich Wichtigste ist das, was Sie mehrmals als ,blödeln‘ bezeichnet haben und wahrscheinlich jeder andere, inkl. Ihrer Freundin, standardsprachlich als flirten bezeichnen würde. Ich möchte festhalten, dass ich kein frischer Frühlingsduft bin, den man gelegentlich unverbindlich genießt, und der Thermostat unserer Beziehung nicht in Ihrem Alleineigentum steht. Auch das ist nicht wertschätzend“, schrieb sie.
Daraufhin wurde die Wienerin gekündigt und freigestellt. Laut dem Gericht würden der Frau für die Kränkung, dass sie wegen ihrer Beschwerde zum "Flirten" gekündigt wurde, weitere 1.500 Euro zustehen.