Hohe Strafen drohen

Après-Ski eskaliert – Sölden verhängt Alkoholverbot

Fußballspiel mit Biergläsern, Gesang bis spät in die Nacht. Sölden hat die Nase voll von betrunkenen Gästen und erlässt alkoholfreie Zonen.
13.11.2025, 18:26
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Ab dem 1. Dezember gelten im Herzen von Sölden neue Regeln: Die Tiroler Gemeinde zieht eine klare Linie gegen problematische Après-Ski-Auswüchse und erklärt einen großen Abschnitt der Dorfstraße zur alkoholfreien Zone.

Laut der neuen Verordnung ist in diesem Abschnitt weder das Trinken alkoholischer Getränke noch das Mitführen offener Flaschen oder Becher im Freien erlaubt. Der Gemeinderat hatte die Maßnahme aufgrund zunehmend ausufernder Szenen beschlossen.

Die Gäste haben Fußball mit Biergläsern gespielt

"Immer mehr Gäste sind zum Rauchen vor die Lokale gegangen und haben dort auf dem Gehsteig mit Alkohol weitergefeiert", schildert der Söldner Vizebürgermeister Maximilian Riml im Gespräch mit der "Krone". Auch der Trend, alkoholische Getränke im Geschäft zu kaufen und anschließend direkt draußen zu konsumieren, habe sichtbar zugenommen.

Die Folgen bekamen vor allem Anwohner zu spüren. "Unzumutbare Lärmbelästigungen, zerbrochene Biergläser auf den Gehsteigen und andere Verunreinigungen waren die Folge", berichtet Riml. Besonders im Gedächtnis blieb eine Szene, bei der stark alkoholisierte Personen mit Biergläsern auf dem Gehsteig "Fußball" spielten. Viele Bewohner hätten davon endgültig genug gehabt.

Vorherige Maßnahmen zeigten keine Wirkung

Schon vor der letzten Wintersaison hatte die Gemeinde versucht, mit verstärkten Kontrollen der Lärmverordnung gegenzusteuern – allerdings ohne sichtbaren Erfolg. Daher nun der Schritt zum Alkoholverbot.

Die neuen Regeln sollen streng kontrolliert werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 2000 Euro. Auch die Beherbergungsbetriebe werden umfassend informiert, damit sie ihre Gäste rechtzeitig aufklären können. "Wir hoffen, dass mit der Maßnahme die Aufenthalts- bzw. Lebensqualität für Gäste und Einheimische weiter steigt", betont Riml.

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