Nun Gericht am Zug

"Arzt im Dienst"-Schild zum Gratis-Parken missbraucht

Eine Wiener Ärztin parkte mehrmals ohne Parkschein in der City. Das beschäftigt das Verwaltungsgericht nun schon zum dritten Mal.
Claus Kramsl
01.04.2026, 05:30
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Ein Parkplatz direkt vor der eigenen Ordination in der Wiener Innenstadt und auch noch die Parkgebühren sparen – das ist verlockend. Genau das dürfte sich auch eine Allgemeinmedizinerin gedacht haben. Sie stellte ihr Auto mehrmals ohne Parkpickerl und ohne Parkschein ab und legte dabei ein "Arzt im Dienst"-Schild hinter die Windschutzscheibe.

Das Problem: Einen dringenden Bedarf gab es laut Falllage nicht. Trotzdem wollte die Medizinerin so das Parken vor ihrem Ärztezentrum rechtfertigen, berichtet die "Presse".

Ärztin parkte drei Mal ohne Parkschein

Gleich dreimal innerhalb eines Monats wurde sie dabei erwischt. Einmal stand das Auto fast zweieinhalb Stunden dort, die beiden anderen Male 20 und 18 Minuten. Laut Ärztekammer ist so ein Einsatz des Schildes aber klar unzulässig. Auf der Website der Standesvertretung wird ausdrücklich vor dem missbräuchlichen "Abstellen des Fahrzeuges vor der Ordination während der regulären Ordinationszeiten oder vor dem Krankenhaus außerhalb eines dringenden Hilferufs" gewarnt.

Schriftlicher Verweis der Ärztekammer

Damit ging es für die Ärztin nicht nur um eine mögliche Strafe nach der Straßenverkehrsordnung, sondern auch um standesrechtliche Folgen. Der Disziplinarrat der Ärztekammer sprach einen schriftlichen Verweis aus und forderte 1.100 Euro Kostenersatz. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte das zunächst, wie die "Presse" berichtet.

Doch der Fall nahm eine überraschende Wendung. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung auf, weil das Gericht auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hatte. Im zweiten Anlauf wurde es für die Ärztin sogar noch teurer: Statt des Verweises setzte es eine Geldstrafe von 1.500 Euro.

Aber auch dieses Erkenntnis hielt nicht. Diesmal störte sich der Verwaltungsgerichtshof daran, dass die Ärztin bei der Verhandlung nicht persönlich anwesend war und ihre Entschuldigung nicht ausreichend geprüft worden sei. Dazu kamen weitere Schwächen in der Begründung.

Fall zum dritten Mal vor Verwaltungsgericht

Besonders pikant: Das Gericht hatte der Frau praktisch alles vorgeworfen – von Fahrlässigkeit bis Vorsatz. Genau das kritisierte das Höchstgericht ebenfalls. Denn nach dessen Ansicht sprechen die Feststellungen eher für fahrlässiges Verhalten – und auch das ist strafbar.

Jetzt landet der Fall schon zum dritten Mal beim Verwaltungsgericht Wien. Dort muss nun erneut entschieden werden, ob und wie die Ärztin für den Missbrauch des "Arzt im Dienst"-Schildes bestraft wird.

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