Auf seinem Tinderprofil präsentiert sich ein Assistenzarzt des Universitätsspitals Basels (USB) bei der Arbeit. Eine Frau verurteilt das Auftreten des Mannes aufs Schärfste. "Ich war sehr schockiert, als ich das gesehen habe", sagt sie zu "20 Minuten". Auf einem der Fotos posiert der Mann im weißen Kittel. Doch auf dem Profil sind auch Bilder veröffentlicht, die den Arzt während einer Operation zeigen. Für das Spital stellen die Bilder auf Tinder kein Problem dar. Solange keine anderen Personen auf den Bildern zu erkennen sind, dürfen sie für den privaten Gebrauch verwendet werden, heißt es.
"Ich frage mich, ob die Hygienestandards eingehalten wurden und ob der Patient oder die Patientin davon wusste, dass sie fotografiert werden", äußert sich die Frau dazu. "Ich bezweifle, dass die Person eingewilligt hat, dass das Bild auf Tinder landet", fügt sie zynisch an. Zudem bekomme sie Angst, wenn sie daran denke, dass auch sie in dieser intimen Situation fotografiert werden könnte. "Beim Anschauen der Bilder verliere ich das Vertrauen in das Spital", sagt sie.
Auf Instagram veröffentlicht der Mann ebenfalls gerne Spiegelselfies. Mehrere Fotos zeigen ihn im Arztkittel, Hygienemaske und Stethoskop um den Hals, während er seine entblößten Oberarme zeigt. "Skalpell bitte", schreibt er zu einem der Bilder – und fügt ein lächelndes Teufel-Emoji ein.
Ganz abgesehen vom ethischen und hygienischen Standpunkt, hält sie es für unangebracht, wie sich der Mann auf der Datingplattform präsentiert. "Das ist unprofessionell, wie er mit den Arzt-Bildern Frauen beeindrucken will. Es geht ihm nur um Likes", verurteilt sie sein Auftreten.
Das Universitätsspital Basel sieht die Fotos gelassen. "Im vorliegenden Fall zeigt das Bild angeblich einen Mitarbeitenden. Weitere Personen sind nicht zu sehen. Es wäre, sollte es von einem Mitarbeitenden des Universitätsspitals Basel am USB geschossen worden sein, aus unserer Sicht also für den privaten Gebrauch verwendbar", so Nicolas Drechsler, Leiter Kommunikation und Spital-Mediensprecher.
Drechsler führt das Foto-Reglement aus. "Natürlich gelten sämtliche rechtlichen Vorschriften, wie das Patientengeheimnis, das Recht am eigenen Bild und alle anderen Persönlichkeitsrechte auch und gerade im sensitiven Spitalumfeld. Für diese Themen sensibilisieren wir die Mitarbeitenden immer wieder."
Auf Anfrage von "20 Minuten" reagierte der besagte Assistenzarzt nicht.