Vorwürfe gegen Betreuerin

Ausgeleerter Mistkübel macht Tochter misstrauisch

Eine 24-Stunden-Betreuerin soll in Weiz 1.000 Euro gestohlen haben. Obwohl die Angeklagte nicht vor Gericht erschien, fiel ein Urteil.
13.10.2026, 09:16
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1.000 Euro verschwinden aus einem Zimmer, eine 24-Stunden-Betreuerin gerät unter Verdacht. Der Fall landet schließlich vor dem Bezirksgericht Weiz in der Steiermark. Doch als die Verhandlung beginnt, fehlt ausgerechnet die Angeklagte.

Die 30-jährige Rumänin erscheint nicht zum Prozess. Dabei wurde sie bereits mehrfach vorgeladen. Zuletzt sollten Polizisten die Frau sogar zum Gericht bringen, konnten sie allerdings nicht antreffen.

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Weil die Beschuldigte laut "Kleine Zeitung" bereits bei der Polizei ausgesagt hatte, entschied das Gericht, die Verhandlung auch ohne sie durchzuführen.

Geld für Zahnarzt plötzlich verschwunden

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Diebstahlsvorwurf. Die Rumänin war als 24-Stunden-Betreuerin für eine ältere Frau beschäftigt.

Deren Tochter lebt im selben Haus und schilderte vor Gericht, dass die Betreuerin nur kurze Zeit dort gearbeitet habe. "Sie war zirka eine Woche bei uns", erklärte die Frau laut "Kleine Zeitung".

Eine Regel habe sie der Betreuerin laut dem Bericht ausdrücklich mitgeteilt: "Ich hab ihr gesagt, dass sie in meinem Zimmer nichts verloren hat." Dennoch verschwand aus diesem Raum eine Geldtasche, in der sich 1.000 Euro befanden.

Mistkübel macht Tochter misstrauisch

Das verschwundene Bargeld war für eine medizinische Behandlung vorgesehen. "Ich hab das Geld für eine zahnärztliche Behandlung abgehoben", wird die Geschädigte in der "Kleinen Zeitung" zitiert.

Dass die Betreuerin ihr Zimmer betreten hatte, stand für die Frau fest. Als Hinweis führte sie laut dem Bericht an, dass der Mistkübel im Raum ausgeleert worden war. Die 30-jährige Beschuldigte bestritt bei ihrer Einvernahme durch die Polizei allerdings, das Geld gestohlen zu haben.

Trotz Bestreitens 1.000 Euro übergeben

Bemerkenswert: Obwohl die Betreuerin den Diebstahlsvorwurf zurückwies, übergab sie der Geschädigten 1.000 Euro. Vor Gericht kam es dennoch zu einer Verurteilung.

Der Richter verhängte gegen die Rumänin eine Geldstrafe von insgesamt 720 Euro. Diese setzt sich aus 60 Tagessätzen zu jeweils zwölf Euro zusammen.

Die Angeklagte war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

wil, 13.10.2026, 09:16
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